Klare Unterstützung für Technik, aber Forderung nach Respektierung ethisch motivierter Grenzen

Der Industrieausschuss des Europäischen Parlaments verlangt ein Ende des zur Zeit bestehenden De-facto-Moratoriums zur Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen. In einem Resolutionsentwurf des Ausschusses, der am kommenden Donnerstag zur Abstimmung im Plenum vorgelegt wird, heißt es wörtlich:

„Das Europäische Parlament begrüßt die Einigung von Rat und Parlament im Vermittlungsausschuss zur Änderung der Richtlinie zur Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen und die in diesem Zusammenhang gegebenen Versicherungen der Kommission zum Thema Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit und vertritt die Meinung, dass nunmehr ein klarer Rahmen für die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in Europa gegeben ist, der ein Höchstmaß an Verbraucher- und Umweltschutz sicherstellt und dass daher eine Beibehaltung des De-facto-Moratoriums zur Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen nicht gerechtfertigt wäre“.

Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass unter dem De-facto-Moratorium besonders kleine und mittlere Unternehmen leiden, die anders als multinationale Konzerne nicht in der Lage sind, ihre Forschungsarbeiten in Ländern außerhalb der EU durchzuführen. Der Bericht des Umweltausschusses spricht sich insgesamt klar für eine Nutzung der Gen- und Biotechnologie aus und fordert, dass die Biotechnologie ein Themenschwerpunkt des nächsten Europäischen Rates in Stockholm sein wird. Außerdem wird die Kommission aufgefordert, einen "Aktionsplan Bio-Europa" auszuarbeiten. Entgegen der ursprünglichen Position des Berichterstatters, der die ethischen Aspekte der Technologie allein den Mitgliedstaaten überlassen wollte, fordert der Bericht auch eine Respektierung von ethisch motivierten Grenzen auf europäischer Ebene. Es wird darauf hingewiesen, dass etwa in der Charta der Grundrechte, im fünften Forschungsrahmenprogramm oder in der Richtlinie über klinische Prüfungen bestimmte Grenzen festgesetzt worden sind und das Parlament soll sich verpflichten - insbesondere nach Abschluss der Arbeiten des nichtständigen Ausschusses für Humangenetik - zu prüfen, ob weitergehende Beschränkungen auf europäischer Ebene notwendig und angemessen sind.

Der Ausschuss widerspricht der Auffassung, dass die Gen- und Biotechnologie in der Medizin vor allem mit Chancen, in der Landwirtschaft dagegen vor allem mit Risiken verbunden sei. Er vertritt vielmehr den Standpunkt, dass es in beiden Bereichen große Chancen gibt, die genutzt werden müssen, aber auch erhebliche Risiken, die durch geeignete Gesetzgebung eingeschränkt werden müssen.

Dazu erklärte der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bioethik der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP/ED), Dr. Peter Liese: „Die oft stattfindende Schwarz-Weiß-Malerei  "grüne Gentechnik = gefährlich, rote Gentechnik = gut" ist durch nichts zu rechtfertigen. Ich persönlich bin sogar davon überzeugt, dass die Gefahren der Gentechnik in der Medizin größer sind als in der Landwirtschaft. Anders als im Bereich der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen haben wir im Bereich der Medizin aber nur sehr wenige gemeinsame Regeln, die die Gefahren einschränken“.