Klare ethische Regeln schützen auch die Gesundheit

Der Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments hat mit 31 zu 17 Stimmen den Bericht von Dr. Peter Liese zum Thema Qualität und Sicherheit von Zellen und Geweben angenommen. Der dazu vorgelegte Kommissionsvorschlag wird an vielen Stellen verschärft und präzisiert.
Es geht in erster Linie um die Transplantation von Geweben wie Hornhaut oder Knochenmark und die dabei auftretenden Risiken für die Gesundheit. So sollen zum Beispiel Tests wie ein HIV-Test vorgeschrieben sein, um Empfänger vor einer Aids-Erkrankung zu schützen. Auch müssen Einrichtungen, die mit Zellen und Geweben arbeiten, regelmäßig kontrolliert werden. Der Ausschuss unterstützt diesen Ansatz der Kommission, da Zellen und Gewebe auch grenzüberschreitend verbracht werden und daher werden europäische Sicherheitsstandards erforderlich sind.

Viele Änderungsanträge präzisieren jedoch die Formulierungen, die die Europäische Kommission zu ethisch sensiblen Fragen gefunden hat. So heißt es zum Beispiel im Kommissionsvorschlag, dass die freiwillige und unentgeltliche Spende "gefördert" werden soll. Der Ausschuss fordert nun, dass die freiwillige und unentgeltliche Spende sichergestellt werden soll. Andererseits ist eine Erstattung der Kosten, die mit der Spende verbunden sind, zulässig. Die Einzelheiten sollen den Mitgliedstaaten überlassen werden.

Der Handel mit unveränderten Zellen und Geweben soll verboten sein, aber wenn Unternehmen aufwendige Prozeduren mit den Zellen und Geweben durchführen, sollte dies durchaus auch auf kommerzieller Basis möglich sein. Es wird in einem Erwägungsgrund klargestellt, dass es nicht Aufgabe der Richtlinie ist, kommerzielle Unternehmen aus dem Bereich von Zellen und Geweben fernzuhalten.

Für die Einwilligung des Spenders nach Aufklärung (informed consent) werden einige Mindeststandards festgelegt, so z.B. dass die Aufklärung in schriftlicher Form erfolgen sollte und nur in vom Gesetzgeber einzeln begründeten Ausnahmefällen eine mündliche Einwilligung vor Zeugen möglich ist. Ein eigener Absatz befasst sich mit dem Schutz von Personen, die nicht selbst rechtskräftig einwilligen können.

Dazu erklärte der Berichterstatter Peter Liese, der auch Arzt ist: "Es wird bisweilen argumentiert, dass ethische Fragen im Rahmen dieser Richtlinie nicht erörtert werden können, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Ich muss dem heftig widersprechen und der Ausschuss ist mir in meiner Einschätzung gefolgt. Fragen wie die freiwillige und unentgeltliche Spende oder die Einwilligung nach Aufklärung haben auch direkt mit der Gesundheit des Spenders und des Empfängers zu tun. Wenn Zellen unter zweifelhaften Umständen entnommen werden, so ist dies natürlich eine Gefahr für den Spender. Dessen Gesundheit ist akut bedroht. Aber auch der Empfänger kann in seiner Gesundheit geschädigt werden, wenn bei der Spende Druck auf den Spender ausgeübt wird. Dann wird er nämlich eventuelle Risiken nicht ohne weiteres bekanntgeben. Nach Kontakten mit vielen Juristen bin ich zu der Überzeugung gelangt, dass die Rechtsgrundlage für unsere Formulierung durchaus ausreichend ist."

Ähnlich argumentiert der Ausschuss auch bei dem umstrittenen Thema Klonen und Stammzellforschung. Der Ausschuss wiederholt die Forderung des Europäischen Parlaments nach einem umfassenden Verbot des Klonens von menschlichen Embryonen, unabhängig vom Zweck. Dieses Verbots soll sowohl auf EU-Ebene als auch Ebene der Vereinten Nationen gelten. Damit unterstützt der Ausschuss die Position des Deutschen Bundestages, des französischen Parlaments sowie Italiens und Spaniens.
"Auch das Thema Klonen hat unmittelbar mit der Gesundheit zu tun, denn die Frau als Eizellspenderin ist in ihrer Gesundheit bedroht. Das ist auch ein Grund, warum viele Feministinnen energisch gegen das Klonen eintreten", so Liese.

Über die Forschung mit sogenannten überzähligen Embryonen wird in dem Bericht keine Aussage gemacht. Der Bericht behandelt auch nicht die Frage, welche Art von Forschung aus dem 6. Forschungsrahmenprogramm finanziert werden soll. Daher wird der Streit über dieses Thema an anderer Stelle fortgesetzt werden.

Der Bericht befasst sich jedoch mit der Frage, ob embryonale Stammzellen und Zellen von geklonten Embryonen zu Transplantationszwecken benutzt werden sollen. Aufgrund der vielen Risiken, z.B. der Gefahr, dass embryonale Stammzellen nach der Transplantation im Körper des behandelten Patienten krebsartig entarten, soll eine solche Transplantation in Zukunft in ganz Europa untersagt werden.

Die Richtlinie der Europäischen Kommission umfasst nicht komplette Organe. Daher schlägt der Ausschuss vor, dass die Europäische Kommission zu diesem wichtigen Thema spätestens bis Mitte des Jahres einen eigenen Richtlinienvorschlag vorlegt.

Der jetzt vom Ausschuss für Umwelt und Gesundheit angenommene Bericht wird im April-Plenum im Europäischen Parlament diskutiert und wahrscheinlich am 10. April in erster Lesung abgestimmt. Für den 2./ 3. Juni ist die Annahme des sogenannten Gemeinsamen Standpunkts durch den Rat der Gesundheitsminister vorgesehen. Anschließend wird es voraussichtlich noch eine zweite Lesung in Rat und Parlament geben.

Der Berichterstatter äußerte sich zufrieden mit der Abstimmung. "Ich bin froh, dass der Ausschuss ein klares Signal in Richtung Kommission und Rat gesandt hat. Es kann in diesem sensiblen Bereich keine Gesetzgebung geben, die grundlegende ethische Werte nicht berücksichtigt, zumal die Respektierung von wichtigen ethischen Prinzipien auch unmittelbar mit der Gesundheit von Spender und Empfänger zusammenhängt", so Liese.