Richtlinie der Europäischen Kommission notwendig - aber einige bürokratische Regeln schießen über das Ziel hinaus Das Europäische Parlament hatte die Kommission seit vielen Jahren aufgefordert, bei diesem sensiblen Thema aktiver zu werden und das Prinzip der freiwilligen, unentgeltlichen Spende gesetzlich festzuschreiben. Zuletzt geschah dies durch eine Resolution im vergangenen Jahr, aber auch durch legislative Änderungsanträge bei einer Richtlinie über Qualität und Sicherheit von menschlichen Zellen.

Richtlinie der Europäischen Kommission notwendig - aber einige bürokratische Regeln schießen über das Ziel hinaus

Das Europäische Parlament hatte die Kommission seit vielen Jahren aufgefordert, bei diesem sensiblen Thema aktiver zu werden und das Prinzip der freiwilligen, unentgeltlichen Spende gesetzlich festzuschreiben. Zuletzt geschah dies durch eine Resolution im vergangenen Jahr, aber auch durch legislative Änderungsanträge bei einer Richtlinie über Qualität und Sicherheit von menschlichen Zellen.

Lange hatte die Europäische Kommission sich um das Thema wenig gekümmert. Jetzt hat die EU-Gesundheitskommissarin Androula Vassiliou die Vorschläge aus dem Europäischen Parlament übernommen.

Im Rahmen einer Richtlinie zur Organspende soll das Prinzip der freiwilligen, unentgeltlichen Spende verbindlich für alle Mitgliedstaaten festgeschrieben werden. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten festschreiben, dass Organe nicht kommerziell gehandelt werden dürfen. Die beiden Vorschläge sind Teil einer umfassenden Richtlinie zur Sicherheit und Qualität bei der Organspende und Transplantation.

Der Vorschlag wurde Ende vergangenen Jahres vorgelegt. Er sieht vor, dass in der ganzen EU Sicherheitsvorschriften eingeführt werden, die zum Beispiel die Übertragung von Infektionskrankheiten, wie HIV/Aids oder Hepatitis im Rahmen einer Transplantation verhindern.

Einige Artikel des Richtlinienvorschlages gehen nach meiner Ansicht aber über das Ziel hinaus. Die Kommission schlägt vor, dass in jedem Mitgliedsland eine eigene staatliche Stelle zur Überwachung der Organtransplantation eingeführt wird. In Deutschland wird die Sicherstellung von Qualität und Sicherheit sowie die Überwachung eventueller Fälle von Organhandel durch die ständige Kommission 'Organtransplantation' bei der Bundesärztekammer überwacht. Dieses System hat sich bewährt und darf durch eine Europäische Richtlinie nicht in Frage gestellt werden.

Andere Mitgliedstaaten und Abgeordnete aus allen Ländern teilen diese Positionen. Deshalb glaube ich, dass wir hier eine Änderung herbeiführen können. Wenn die vorgeschlagenen Regelungen zu bürokratisch sind, dann wird es am Ende weniger Spenderorgane geben als vorher.