Europäische Kommission und Mitgliedsstaaten tragen Verantwortung wenn Vermittlung scheitert

Zu Beginn der entscheidenden Phase im Vermittlungsverfahren für eine neue Verordnung für die Zulassung neuartiger Lebensmittel (Novel-Food) warne ich eindringlich vor einem Scheitern der Vermittlung. Strittig ist vor allem die Frage, wie mit den Erzeugnissen geklonter Tiere und deren Nachkommen umgegangen werden soll. Das Europäische Parlament fordert ein eindeutiges Verbot, Kommission und Mitgliedsstaaten sperren sich bisher gegen diese umfassende Lösung. Die gestrige Vermittlungsrunde brachte erneut keine Annäherung.

Die Position des Europäischen Parlamentes ist klar. Wir haben uns mehrfach sehr deutlich dagegen ausgesprochen, Fleisch und Milch geklonter Tiere und deren Nachkommen auf europäischem Boden zuzulassen. Wir brauchen und wollen keine Klontiere in der EU. Klonen von Tieren ist Tierquälerei. Viele geklonte Embryonen werden gar nicht erst geboren. Nach der Geburt verstirbt etwa ein Drittel innerhalb weniger Monaten qualvoll. Kommission und Ministerrat müssen sich in dieser Frage endlich bewegen. Sollte das Vermittlungsverfahren an dieser Frage scheitern, tragen Kommission und Mitgliedsstaaten dafür die Verantwortung.

Das Europäische Parlament hat sich seit 2008 konsequent und stets mit großer Mehrheit für ein Verbot des Klonens und für ein Verbot der Vermarktung von Fleisch und Milch geklonter Tier und ihrer Nachkommen ausgesprochen. Kommission und Ministerrat haben sich allerdings stets gegen eine solch umfassende Lösung gewehrt.

Im Oktober vergangenen Jahres hat das Europäische Parlament einen ersten Teilerfolg erzielt, indem  der zuständige Verbraucherschutzkommissar John Dalli angekündigt hat, einen Gesetzestext vorzulegen, der das Klonen von Tieren zu Nahrungsmittelzwecken verbietet und auch die Vermarktung von Fleisch dieser Tiere. Eine Regelung für die Nachfolgegeneration fehlt allerdings.

Der Vorschlag der Kommission ist nicht konsequent. Wenn man das Klonen verbieten will, aber keine Regelung für die Nachkommen erlässt, ist dies nicht schlüssig. Wirtschaftlich interessant ist es, das Fleisch der Nachkommen zu vermarkten. Eine Regelung, die nur die Vermarktung des Fleisches der geklonten Tiere selbst umfasst, greift ins Leere. Wenn man die Klontechnik in Europa wirklich verhindern will, muss man daher auch eine Regelung für die Nachfolgegeneration finden. Alles andere wäre Etikettenschwindel.

Bei uns besteht Kompromissbereitschaft. Diese fehlt bei Rat und Kommission bisher allerdings gänzlich, da die beiden Institutionen bis zum heutigen Zeitpunkt selbst eine Kennzeichnungspflicht für die Nachkommen geklonter Tiere für inakzeptabel halten. Wir werden aber auf eine Regelung für die Nachkommen bestehen und sehen uns in diesem Punkt von einer deutlichen Mehrheit der Bevölkerung unterstützt.