Rechtssicherheit für alle Beteiligten / Richtlinie tritt 2015 in Kraft / Fundamentalistische Forderungen der Grünen würden zu Rechtsunsicherheit führen

Straßburg - Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat soeben dem Kompromiss zur Neuregelung des Gentechnikanbaus in Europa zugestimmt. Dieser wurde bereits im vergangenen Monat zwischen Vertretern des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten ausgehandelt und sieht unter anderem vor, dass die 28 Mitgliedstaaten, sofern gewünscht, nationale GVO-Anbauverbote auf ihrem Hoheitsgebiet erlassen können. Darauf machte der CDU-Europaabgeordnete und Koordinator der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-Christdemokraten) im federführenden EU-Umweltanschuss, Dr. Peter Liese, aufmerksam. Vorbehaltlich der finalen Zustimmung des Plenums im Januar und der Zustimmung der Mitgliedsstaaten, kann die Richtlinie Anfang 2015 in Kraft treten. Die Annahme  gilt jedoch als reine Formsache.

Liese zeigte sich über das Ergebnis zufrieden: "Nun wissen wir endlich, wo die Reise hingeht.  Übertriebene Forderungen von Grünen konnten verhindert werden, so dass nun Mitgliedsstaaten, Regionen, Bürger, Landwirte und Unternehmen  Rechts- und Planungssicherheit erhalten." Durch den Kompromiss wird das Selbstbestimmungsrecht jedes einzelnen Landes beim Anbau gentechnikveränderter Pflanzen gestärkt denn durch die neue Richtlinie können Mitgliedsstaaten, trotz einer europäischen Zulassung, nationale Anbauverbote nach einem zweistufigen Verfahren aussprechen. Die Unternehmen können eine Region zukünftig im ersten Schritt bereits im Zulassungsverfahren aus einer Beantragung herausnehmen. Tun sie dies nicht, haben die Mitgliedsstaaten im zweiten Schritt die Gelegenheit, den Anbau aus bestimmten Gründen zu untersagen.

"Der Kompromiss ist ausgewogen, da wir den Bedenken der Verbraucherinnen und Verbraucher Rechnung tragen müssen und deren Ängste und Befürchtungen ernst nehmen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass uns die GVO-Technik sehr viele Chancen bietet und zukünftig eine große Bedeutung erlangen wird. Alle wissenschaftlichen Überprüfungen kommen zu dem Urteil, dass für Verbraucher und Umwelt keinerlei Gefahr besteht. Eine europäische Zulassung gegen den Willen der Bürger durchzusetzen ist jedoch nicht zieleführend. Die neue Richtlinie bietet hier die passende Lösung",  so Peter Liese.

Die neuen EU-Regelungen müssen nach Inkrafttreten noch in deutsches Gentechnik-Recht umgesetzt werden.