Bewertung der Positionen der Minister Trittin und Clement - Vorschlag für eine sinnvolle Umsetzung in Deutschland

In der vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat im vergangenen Jahr beschlossenen Richtlinie zum Treibhausgasemissionshandel werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, bis zum 31.03.04 einen sogenannten "Nationalen Allokationsplan" vorzulegen. Darin muss festgelegt werden, welche Unternehmen wie viele Treibhausgasemissionszertifikate bekommen. In Berlin ist ein heftiger Streit zwischen Bundesumweltminister Trittin und Bundeswirtschaftsminister Clement zum Thema entbrannt. Das federführende Ministerium ist das Umweltministerium.

1.) Trittin schießt über das Ziel hinaus. Eine eins-zu-eins-Umsetzung des BMU-Vorschlags würde Deutschland im europäischen Wettbewerb schaden

Das Bundesumweltministerium hat eine Vorschlag vorgelegt, der vorsieht, dass die Unternehmen ihre Emissionen bis 2008 im Durchschnitt um 3,4 Prozent reduzieren. Da aber gleichzeitig vorgesehen ist, dass Vorleistungen der Industrie anerkannt werden und prozessbedingte Emissionen z.B. bei der Kalk-, Zement- oder Stahlherstellung nicht reduziert werden müssen, müssen die anderen betroffenen Unternehmen, die nicht von diesen Sonderregelungen profitieren, entsprechend mehr leisten und ihre Emissionen um 7,3 Prozent reduzieren. Als Basis sind die Jahre 2000 bis 2002 vorgesehen. Positiv an dem Vorschlag ist, dass tatsächlich Vorleistungen, die seit 1990 erbracht wurden, anerkannt werden und dass die nicht-vermeidbaren Emissionen bei der Zement-, Kalk- und Stahlherstellung auch nicht reduziert werden müssen. Die Forderung, bis 2008 um 7,3 bzw. im Durchschnitt um 3,4 Prozent zu reduzieren, geht jedoch zu weit. Die deutsche Industrie hat ihre Emissionen im Zeitraum von 1990 bis 2002 bereits um 30 Prozent reduziert, der Energiesektor im gleichen Zeitraum um 16 Prozent. Das Kyotoziel für Deutschland besagt minus 21 Prozent, so dass meiner Ansicht nach und nach Meinung des Europäischen Parlaments (siehe Punkt 4) in den nächsten Jahren keine weitere Reduzierung, sondern nur eine Stabilierung von der Industrie verlangt werden könnte. Das Bundesumweltministerium will der Industrie zusätzliche Reduzierungen abverlangen, da die Verantwortlichen dort glauben, dass im Verkehrssektor und im Bereich der privaten Haushalte keine entsprechenden Reduzierungen möglich sind. Dies ist aber unfair für die Industrie. Für die privaten Haushalte gibt es ein erhebliches Einsparpotential und, zumindest mittelfristig, auch im Verkehrsbereich.

2.) Clements Position bedeutet Abschied Deutschlands aus dem Klimaschutz

Wirtschaftsminister Clement vertritt die Position, dass es überhaupt keine absolute Begrenzung der Emissionen im Bereich der Industrie geben sollte und die Emissionen im Zweifel auch über den heutigen Wert steigen könnten. Dies würde die Erfüllung des Kyoto-Ziels in Deutschland praktisch unmöglich machen und auch dem Geist und Inhalt der europäischen Richtlinie widersprechen.

3.) Festhalten an der Kohle um jeden Preis ist nicht zukunftsfähig - Der Ausstieg aus der Kernenergie kann nicht um jeden Preis durchgeführt werden

Besonders heftig wird zwischen den beiden Ministerien diskutiert, ob man einen Sonderschutz für die Kohle einführt und damit verhindert, dass Investitionen in effiziente Gaskraftwerke oder erneuerbare Energien der Kohle den Rang ablaufen. Diese Position von Clement ist rückwärtsgewandt. Der Abschied, zumindest von der Steinkohle, ist in Deutschland längst überfällig. In diesem Zusammenhang muss die Frage gestellt werden, ob man angesichts der drohenden Klimakatastrophe tatsächlich am Ausstieg aus der Kernenergie festhalten kann.

4.) Position des Europäischen Parlaments wäre ein guter Kompromiss

Das Europäische Parlament hat in den Verhandlungen fast einstimmig eine klare Methode zur Verteilung der Emissionszertifikate beschlossen. Anhand einer sogenannten "Trendlinie" sollten für jeden Mitgliedsstaat klare Vorgaben gemacht werden, die im Einklang mit der Kyoto-Verpflichtung und dem Anteil der betroffenen Unternehmen an den Emissionen stehen sollten. Dieser Änderungsantrag hätte für die deutsche Industrie bedeutet, dass ihr weniger Reduzierung abverlangt worden wäre, als jetzt im Plan des Bundesumweltministeriums vorgesehen. Allerdings hätte es eine klare Begrenzung gegeben. Nach wie vor steht es den Mitgliedsstaaten frei, diese Methode zu wählen. Leider hat niemand auf Seiten der Bundesregierung wirklich für diesen Änderungsantrag gekämpft, so dass er in den Verhandlungen zwischen Parlament und Ministerrat nicht durchsetzbar war. In dieser Frage rächt es sich erneut, dass Wirtschaftsminister Clement die Europapolitik sträflich vernachlässigt. Von zehn Sitzungen des für Wettbewerbsfragen zuständigen Ministerrats war er nur einmal anwesend.

Obwohl die Methodik, die das Europäische Parlament vorgeschlagen hat, nicht verbindlich ist, steht es den Mitgliedsstaaten frei, sie zu nutzen. Zumindest indirekt, in einem Anhang, sieht der Beschluss, der zwischen Rat und Parlament ausgehandelt wurde, eine verbindliche Zuteilungsmethode vor.

Ein vernünftiger Kompromiss für die Umsetzung in Deutschland wäre eine Zuteilung anhand der Trendlinie. Dies würde für die Zeit bis 2008 in etwa bedeuten, dass "normale" Unternehmen ihre Emissionen leicht, d.h. zwischen ein und zwei Prozent, senken müssten, dass diejenigen, die Vorleistungen erbracht haben oder nicht reduzierbare Emissionen, z.B. bei Kalk und Zement, haben, lediglich zu einer Stabilisierung verpflichtet würden.

5.) Entscheidend ist eine möglichst strenge Umsetzung in anderen Mitgliedsstaaten

Das entscheidende Problem bei der Diskussion um die nationalen Allokationspläne ist, dass bisher nur ein bis zwei Mitgliedsstaaten (Großbritannien und mit Abstrichen Dänemark) eine ambitionierte Umsetzung betreibt. In Großbritannien orientiert sich der nationale Allokationsplan nicht nur am Kyoto-Ziel, sondern geht darüber hinaus. Österreich und die Niederlande haben Pläne vorgelegt, die ihre Industrie eindeutig begünstigen und keine Reduktion, sondern eine Steigerung der Emissionen bewirken. Italien und Spanien haben bisher gar keinen Vorschlag gemacht und es ist leider anzunehmen, dass ihre Vorschläge, wenn sie verspätet kommen, absolut inakzeptabel sind, weil sie die einheimische Industrie bevorzugen. Hier rächt es sich, dass Deutschland von Anfang an nicht konstruktiv an der Diskussion in Europa mitgewirkt hat, sondern nur auf der Bremse stand. Klare Vorgaben für die anderen Mitgliedsstaaten wären extrem wichtig gewesen. Noch ist es dafür nicht zu spät. Die Kommission hat zugesagt, nationale Allokationspläne, die nicht zum Erreichen des Klimaschutz führen, zurückzuweisen. Deutschland muss auf allen Ebenen die Position der Kommission unterstützen, damit der Emissionshandel für deutsche Unternehmen eine Chance ist und nicht zu Wettbewerbsnachteilen führt.

Deutschland muss aus diesem Beispiel lernen, dass es in unserem ureigensten Interesse ist, in der europäischen Umweltpolitik klare realistische Standards festzulegen, die tatsächlich zu einer Verbesserung für die Umwelt führen, aber nicht von allen Mitgliedsstaaten unterschiedlich ausgelegt werden können. Nichts schadet der deutschen Industrie mehr, als wenn nur vage Empfehlungen gegeben werden, die dann in Deutschland zu mehr Auflagen für die Industrie führen, in Italien und Spanien aber zu wenig oder gar keinen Belastungen. Die Lobbyarbeit der deutschen Industrie hat sich in den letzten Jahren leider auf das Verhindern von europäischen Umweltstandards konzentriert, wodurch als Kompromiss oft nur ein Sammelsorium von unbestimmbaren Rechtsbegriffen herauskam. Es ist Zeit für eine Umorientierung im Sinne einer vernünftigen Umweltschutzpolitik, die auch gleichzeitig eine vernünftige Wettbewerbspolitik wäre.