Gesetzliche Regelung notwendig

Der Arzt Peter Liese begrüßt den Vorstoß von Justizministerin Herta Däubler-Gmelin gegen Spätabtreibungen. Däubler-Gmelin hatte die Praxis von Schwangerschaftsabbrüchen nach der 22. Woche, wenn das Kind schon lebensfähig ist, als „grauenvoll“ bezeichnet.

„Ich kann ihr nur zustimmen, und freue mich, daß die Bedenken, die die Behindertenverbände und Lebensschützer sowie kirchliche Gruppen schon bei der Beschlußfassung über den neuen §218 im Jahr 1995 geäußert hatten, endlich aufgenommen werden“, so Liese wörtlich.

Auf seine Initiative hin hatte das Zentralkomitee der Deutschen Katholiken vor einigen Wochen zu diesem Thema Stellung genommen und eine gesetzliche Änderung gefordert, die die Spätabtreibung behinderter Kinder verhindern sollte.

„Anders als Frau Däubler-Gmelin bin ich jedoch der Meinung, daß Änderungen im Standesrecht oder Appelle an die Ärzte allein nicht ausreichen. Wir brauchen eine gesetzliche Änderung, denn erstens ist das Standesrecht nicht verbindlich genug, und zweitens wird leider auch auf die Ärzte Druck ausgeübt, die Geburt eines behinderten Kindes zu verhindern, wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Kind als Schadensquelle zeigt“, so Liese.

Liese fordert, daß neben der gesetzlichen Klarstellung auch eine Verbesserung der Beratung vor und nach der Pränataldiagnostik. Oft würden Frauen in die Diagnostik und zur anschließenden Abtreibung gedrängt, ohne daß sie sich über die Konsequenzen bewußt sind.