Kontakt mit Kinderärzten aus der Region sehr wichtig

Das Europäische Parlament hat vor kurzem zwei wichtige Entscheidungen zum Schutz von Kindern getroffen. Gefährliche Weichmacher in Spielzeug und Babyartikeln wurden verboten und ein Vorschlag zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit bei Kindern wurde im zuständigen Ausschuss angenommen.Bei der Entscheidung über Weichmacher in Spielzeug und Babyartikeln ging es um die sogenannten Phtalate, die im Verdacht stehen, Krebs zu erregen. Der Ministerrat hatte vorgeschlagen, diese Stoffe nur in Produkten zu verbieten, die für Kinder unter drei Jahren bestimmt sind und von diesen in den Mund genommen werden können.

Das Europäische Parlament setzte durch, dass das Verbot für alle Spielzeuge und Babyartikel gilt, die von Kindern in den Mund genommen werden können.

Die Begründung des Parlaments lautete, dass insbesondere in Familien, in denen Kinder unter und über drei Jahren zusammenleben, Kinder alles in den Mund nehmen. Man kann einem Baby nicht erklären, dass das Spielzeug theoretisch für das fünfjährige Geschwisterkind ist. Auch eine Etikettierung, wie sie von einigen vorgeschlagen wurde, war nicht praktikabel.

Die Krebsgefährdung durch Phtalate ist zwar nicht endgültig erwiesen, aber da es Ersatzstoffe gibt, muss man hier nach dem Vorsorgeprinzip handeln.

Die zweite Entscheidung, die der zuständige Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit getroffen hat, geht auf meine jahrelange Aktivitäten und vor allem von deutschen Kinderärzten zurück. Bisher existiert das Problem, dass viele Arzneimittel nicht ausreichend im Hinblick auf ihre Auswirkung auf Kinder untersucht wurden.

Es gibt bisher zwar für Erwachsene eine sogenannte Zulassung und Wirkung und Nebenwirkungen sind genau bekannt. Da Kinder aber einen anderen Stoffwechsel haben, sind die Ergebnisse nicht eins zu eins übertragbar. Die pharmazeutische Industrie scheute bisher die Kosten, da der Markt der Kinder, insbesondere bei schweren Erkrankungen, sehr gering ist. In Zukunft sollen alle neuen Arzneimittel nur dann zugelassen werden, wenn sie auch im Hinblick auf ihre Wirkung und Nebenwirkungen bei Kindern untersucht sind.

Bei Arzneimitteln, die schon auf dem Markt sind und noch Patentschutz genießen, soll der Patentschutz um ein halbes Jahr verlängert werden, wenn die entsprechenden Untersuchungen im Hinblick auf Kinder durchgeführt werden.

Die entsprechende Verordnung war auch Thema eines Gesprächs mit dem Vorsitzenden des Berufsverbandes der Kinderärzte, Herrn Dr. Wolfram Hartmann aus Kreuztal.

Die Hinweise von Dr. Hartmann und anderen Kinderärzten aus unserer Region sind für meine Arbeit im Europäischen Parlament sehr hilfreich. Wir müssen insgesamt mehr tun um die schwächsten Glieder unserer Gesellschaft zu schützen.

Hintergrundpapier bessere Arzneimittel für Kinder - 14.07.2005