Europapolitik hat direkte Auswirkung auf Arbeit von Kinderärzten in der Region

„Was macht ein Arzt im Europäischen Parlament?“, diese Frage wird mir regelmäßig gestellt. Nach meiner Ansicht hat die Arbeit des Europäischen Parlaments sehr viel mit seiner früheren Arbeit als Stationsarzt in einer Kinderklinik zu tun. Viele Themen betreffen direkt oder indirekt die Gesundheit von Kindern.

Anlässlich eines gemeinsamen Besuches der DRK-Kinderklinik in Siegen mit Prof. Dr. med. Rainer Burghard, Ärztlicher Direktor der DRK-Kinderklinik und Dr. Wolfram Hartmann (Kreuztal), Vorsitzender des Berufsverbandes der Kinderärzte hier einige konkrete Beispiele:

1. Ganz aktuell ist das Thema Arzneimittelsicherheit für Kinder. Vor wenigen Tagen hat das Europäische Parlament in zweiter Lesung endgültig für eine Verordnung zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit bei Kindern gestimmt. Bisher sind viele Medikamente, die für Kinder lebensnotwendig sind, nicht ausreichend wissenschaftlich auf ihre Wirkung und Nebenwirkung bei Kindern untersucht. In Krankenhäusern ist dieses Problem besonders gravierend.

Bei Kindern die auf Intensivstationen liegen sind 90 Prozent der Medikamente nur für Erwachsene entwickelt und die Anwendung bei Kindern geschieht ohne ausreichende wissenschaftliche Grundlage. Dies wird sich nach dem Beschluss des Europäischen Parlaments jetzt ändern.

Die Arzneimittelhersteller werden bei allen neuen Medikamenten verpflichtet auch Wirkungen und Nebenwirkungen in Bezug auf  Kindern zu prüfen. Für die schon auf dem Markt befindlichen Medikamente gibt es ein Anreizsystem, um die Arzneimittelsicherheit bei Kindern zu verbessern.

Dr. Hartmann betonte, dass er die Entscheidung des Europäischen Parlaments begrüße. „Die Entscheidung bringt den Ärzten in der Therapie mehr Sicherheit, auch für den ambulanten Bereich“.

Prof. Burghard bekräftigte, dass die Kinderärzte glücklich über den Beschluss des Europäischen Parlaments seien. „Endlich ist der rechtsfreie Zustand beendet, wo wir Kinder aus dem Bauch heraus behandeln und Medikamentengaben für Kinder von den Vorgaben für Erwachsene herunterrechnen müssen“.

2. Ein zweites Beispiel für die direkte Verbindung von Europäischem Parlament und Kinderheilkunde ist die europäische Forschungspolitik.

Vor einigen Jahren bei einer Veranstaltung der DRK-Kinderklinik in Siegen wurde ein Kontakt zwischen Dr. Peter Liese und Herrn Prof. Dr. Gerhard Jorch, damals Uni-Klinik Münster heute Uni-Klinik Magdeburg, hergestellt. Prof. Jorch war in einem Verbund europäischer Forscher zur Erforschung und Bekämpfung des plötzlichen Kindstods beteiligt. In umfangreichen Studien in vielen europäischen Ländern wurden die Ursachen erforscht und konkrete Handlungsanleitungen für die Eltern gegeben.

So ist eine dringende Empfehlung, die Kinder nicht in Bauchlage zu lagern und in Gegenwart von Säuglingen keinesfalls zu rauchen. Das Forschungsprojekt wurde aus Mitteln der Europäischen Union finanziert und auf Anregung von Dr. Peter Liese fand ein Austausch der beteiligten Forscher mit der Europäischen Kommission statt. Mittlerweile ist die Bekämpfung von Kinderkrankheiten eine Priorität der europäischen Forschungspolitik.

3. Ein wichtiges Anliegen für das Europäische Parlament ist der Nichtraucherschutz. Auf meinen Antrag hin wurde beschlossen, dass Warnhinweise auf Zigarettenpackungen nicht nur auf das Risiko für den Raucher selbst, sondern auch auf das Risiko für Kinder hinweisen.

Das Tabakwerbeverbot, das nun auch in Deutschland umgesetzt wird, soll vor allem dazu beitragen, dass Jugendliche erst gar nicht mit dem Rauchen anfangen. Bei der aktuellen Diskussion über verstärkten Nichtraucherschutz durch Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden unterstütze ich die Bemühungen der Drogenbeauftragen der Bundesregierung und zahlreicher Bundestagsabgeordneter, Nichtraucher besser zu schützen.

Die Erfahrungen in anderen europäischen Ländern wie Italien und Irland sind durchaus positiv. Dr. Hartmann bekräftigte, dass ein Kind ein Grundrecht auf eine rauchfreie Umgebung habe und dass Rauchen in Gegenwart eines Kindes eine vorsätzliche Kindesmisshandlung sei.