Obligatorischer Hinweis auf Gefahren des Passivrauchens

Der Vermittlungsausschuss zwischen Europäischem Parlament und dem Gesundheitsministerrat hat sich nach schwierigen Verhandlungen auf einen Kompromiss zur neuen Tabak-Richtlinie geeinigt. Ab Mitte 2002 muss der Hinweis auf die Gefahren des Rauchens mindestens 30 Prozent der Vorderseite betragen. Außerdem sind neue Höchstgrenzen für Nikotin und Kondensat vorgesehen. Im Gegensatz zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission wurde auch festgelegt, dass der Hinweis auf die Gefahren des Passivrauchens nun obligatorisch ist. Damit folgten Rat und Europäisches Parlament dem Antrag des deutschen CDU-Europaabgeordneten und Arztes Peter Liese, der sich besonders für diesen Hinweis eingesetzt hatte.

Dazu Liese: „Wissenschaftliche Erkenntnisse über die Gefahren des Passivrauchens haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Ich finde, es ist eine besondere Verantwortung der Politik, über diesen Zusammenhang aufzuklären. Wer raucht,  schädigt sich nicht nur selbst, sondern auch seine Mitmenschen, besonders Kinder. Krebserkrankungen, Allergien und auch der plötzliche Kindstod stehen mit dem Passivrauchen in Verbindung. Dies ist leider in der Bevölkerung viel zu wenig bekannt.“

Bedauerlich findet Liese, dass auch Regelungen zum  Export von Tabakprodukten in den Kompromiss aufgenommen wurden: "Die Frage, welche Grenzwerte für Nikotin und Kondensat in Europa angemessen sind, war lange umstritten. Jetzt haben wir uns auf Werte geeinigt und machen sie gleich auch für den Export verbindlich. Dies ist rechtlich problematisch, denn die Richtlinie soll den Binnenmarkt regeln. Ich fürchte, dass erneut –wie beim Tabakwerbeverbot – eine Klage eingereicht wird. Leider ist diese Klage nicht ganz aussichtslos. Man hätte sich auf die wirklich wichtigen Punkte konzentrieren und die Frage des Exports ausklammern  müssen", so Liese.