Korrekturbedarf bei weiteren Verhandlungen Der Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlamentes hat am Dienstag mit deutlicher Mehrheit (31 zu 3 bei 20 Enthaltungen) den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zu Patientenrechten bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung angenommen. Die komplette sozialdemokratischen Fraktion hat sich bei der Abtimmung enthalten.

Korrekturbedarf bei weiteren Verhandlungen

Der Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlamentes hat am Dienstag mit deutlicher Mehrheit (31 zu 3 bei 20 Enthaltungen) den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zu Patientenrechten bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung angenommen. Die komplette sozialdemokratischen Fraktion hat sich bei der Abtimmung enthalten.

Der Beschluss des Ausschusses geht in die richtige Richtung. Wir wollen die Rechte von Patienten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung stärken. Bisher hat zwar Deutschland die entsprechende EuGH-Rechtssprechung umgesetzt, aber viele andere Mitgliedstaaten nicht. Dies war zum Schaden von Patienten in anderen Mitgliedsländern und auch zum Schaden von Gesundheitsanbietern in Deutschland. Daher ist die Richtlinie prinzipiell zu begrüßen.

Mein Kollege im Gesundheitsausschuss, Thomas Ulmer, und ich sehen noch Korrekturbedarf. An einigen Stellen gehen Kommissionsvorschlag sowie das Votum des Ausschusses über das Ziel hinaus. Es werden nicht nur die EuGH-Urteile umgesetzt, sondern es gibt auch Tendenzen, das Gesundheitswesen europaweit zu harmonisieren.

Hier muss im weiteren Verfahren noch abgespeckt werden um sicherzustellen, dass nicht in die Kompetenzen der Mitgliedsstaaten eingegriffen wird. Wir sind sehr froh, dass durch das Ausschussvotum klargestellt wurde, dass ethische Standards, die die Mitgliedstaaten aus guten Gründen einhalten, zum Beispiel bei künstlicher Befruchtung und DNA-Analyse, respektiert werden müssen und zwar nicht nur, wenn es sich um Strafrechtsangelegenheiten handelt, sondern auch wenn es sich etwa um Standesrecht der Bundesärztekammer handelt.