Organhandel ist unter keinen Umständen akzeptabel

Mit den richtigen Entscheidungen kann die EU denjenigen Patienten helfen, die auf ein Spendeorgan warten und damit Leben retten, aber die Kommerzialisierung von Organen und der Handel mit Organen können auf keinen Fall akzeptiert werden.Die EU-Institutionen werden sehr bald sehr wichtige Entscheidungen zur Organtransplantation treffen. In der nächsten Woche wird der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit über zwei Berichte abstimmen, eine Richtlinie und eine Entschließung zu einem Aktionsplan. Nach der Abstimmung im Ausschuss werden Verhandlungen mit dem Rat stattfinden und die spanische Präsidentschaft strebt schon im Mai eine sogenannte Einigung in erster Lesung an.

Der Aktionsplan behandelt hauptsächlich den Mangel an Spendeorganen. Viele Menschen sterben jeden Tag, weil sie an Organversagen leiden und kein Transplantationsorgan zur Verfügung steht. Die Wartelisten sind einfach zu lang.

Der Aktionsplan empfiehlt, Transplantationskoordinatoren in jedem Krankenhaus einzurichten, ein System, das in Spanien bislang sehr erfolgreich angewandt wird.

Die Richtlinie, zu deren Umsetzung die Mitgliedsstaaten rechtlich verpflichtet sind, kann aus Gründen der Subsidiarität das Problem des Organmangels nicht direkt ansprechen, aber das Problem haben wir stets vor Augen.

Durch die Einführung von höherer Qualität und Sicherheit in allen 27 Mitgliedsstaaten kann der Organaustausch zum Nutzen derjenigen Patienten verbessert werden, die sich in besonderen Lagen befinden und die kein Organ in ihrem jeweiligen Mitgliedsland bekommen können. Wir müssen allerdings aufpassen, dass die Richtlinie keine überflüssige Bürokratie schafft.

Ein Vorschlag von Miroslav Mikolášik, Berichterstatter des Parlaments für die Richtlinie zur Organtransplantation, den Kommissionsvorschlag an einer Stelle abzuändern, wird von vielen Stakeholdern, Europaabgeordneten und Mitgliedsstaaten unterstützt: Statt die Einführung von nationalen Behörden verpflichtend zu machen, möchte Mikolášik auch andere Institutionen akzeptieren, wenn diese bestimmte Kriterien erfüllen.

Dies würde die verschiedenen Ansätze in einigen Mitgliedsstaaten, zum Beispiel in Deutschland, respektieren, in denen keine staatliche Behörde sondern andere Institutionen, z.B. die Bundesärztekammer und die Deutsche Stiftung Organtransplantation, die Qualität und Sicherheit von Organen und Organtransplantationen garantieren.

Ein sehr wichtiger politischer Punkt ist der Kampf gegen Organhandel und die Kommerzialisierung des menschlichen Körpers. Berichte von der Weltgesundheitsorganisation, dem Europarat und einer Vielzahl von NGOs und Journalisten weisen darauf hin, dass Menschen in einigen Staaten der Erde hohe Geldsummen erhalten, wenn sie ein Organ, z. B. eine Niere, spenden. Dies stellt natürlich ein medizinisches Risiko für den Spender dar und findet zudem oft unter sehr schlechten medizinischen Bedingungen statt. Es gibt sogar Berichte darüber, dass Menschen absichtlich getötet werden, um an ihre Organe zu gelangen, so der Fall etwa bei Falun Gong Anhängern in China.

Die Europäische Kommission hatte in der Richtlinie einen sehr klaren Vorschlag gemacht, um Organhandel unter allen Umständen zu vermeiden. Leider versuchen einige Mitgliedsstaaten, diesen Vorschlag mit juristischen Argumenten abzuschwächen.

Wir werden in dieser Sache nicht auf Kompromisse eingehen. Das Verbot, den menschlichen Körper und Teile davon als solche zur Erzielung von Gewinnen zu nutzen steht nicht nur in der Charta der Grundrechte, die nunmehr in ganz Europa rechtsverbindlich ist, sondern hilft auch dabei, die Qualität und Sicherheit von Organspenden zu schützen. Immer dann, wenn hohe Geldsummen im Spiel sind, werden medizinische Risiken nicht ernsthaft genug geprüft. Die Kommission hat gute Arbeit geleistet beim Entwurf der Richtlinie. Leider ist der Aktionsplan in dieser Frage sehr schwach und besonders Europol sollte den Kampf gegen den Organhandel verschärfen.