Organisatorische Maßnahmen in den Krankenhäusern schnell umsetzen statt endlos über Widerspruchsregelung zu diskutieren

Die Debatte um eine mögliche Widerspruchsregelung, die zurzeit in der Berliner Politik geführt wird, geht am eigentlichen Problem vorbei. Um den Patienten zu helfen müssen so schnell wie möglich organisatorische Änderungen in den Krankenhäusern durchgeführt werden.

Seit Monaten wird in Berlin über eine mögliche Änderung der gesetzlichen Regelung zu Organspende diskutiert. Nach meiner Ansicht geht aber die Diskussion am eigentlichen Problem vorbei. Auch in Ländern mit Widerspruchsregelung, das heißt  einer gesetzlichen Regelung, die bestimmt, dass verstorbene nach Feststellung des Hirntotes automatisch als Organspender gelten, sofern sie dem zu Lebzeiten nicht widersprochen haben, werden in fast allen Fällen die Angehörigen gefragt und stimmen einer Organspende zu.

Wir haben nicht deshalb in Deutschland so wenige Organspender weil es gesetzlich notwendig ist, die Angehörigen zu fragen, sondern weil das Thema Organspende in vielen Krankenhäusern nicht genug Aufmerksamkeit genießt. Viele potenzielle Organspender werden nicht identifiziert oder werden nicht gemeldet. Dies liegt daran, dass Ärzte im Klinikalltag ohnehin überlastet sind und das Leben der Patienten, die noch nicht verstorben sind, natürlich wichtiger ist, als die Vorbereitung eines Hirntoten zur Organspende. Dieses Problem hat Spanien seit vielen Jahren durch die Einführung sogenannter Transplantationskoordinatoren in Angriff genommen. Dies ist der Grund warum es Spanien mit 34,4 Spendern pro Millionen Einwohner  mehr als doppelt so viele Organspenden gibt als in Deutschland mit 15,9. Zwar gibt es Transplantationskoordinatoren in einigen Bundesländern und die Zahlen steigen langsam, aber das System hat sich noch lange nicht eingespielt.

Ich begrüße ausdrücklich, dass die Bundesregierung die Einführung von Transplantationskoordinatoren in einem Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Organspende übernommen hat. Hier kann Europa nur eine Empfehlung aussprechen. Ich begrüße sehr, dass Deutschland diese Empfehlung angenommen hat. Ich befürchte allerdings, dass das Gesetzgebungsverfahren durch Endlosdebatten über Widerspruchslösungen in die Länge gezogen wird.

Unabhängig von der Frage, ob sich dadurch die Organspenden substantiell erhöhen, plädiert Liese für eine Entscheidungslösung. Es ist im jeden Fall sinnvoll, wenn sich Menschen, zum Beispiel dann wenn sie den Führerschein machen, grundsätzlich mit dem Thema beschäftigen müssen und eine Entscheidung treffen. Vor allen Dingen würde dies den Angehörigen in einer schwierigen Situation, nach Eintreten des Hirntotes, helfen.