Nur zweitbeste Lösung  / Rat blockiert Einigung im Sinne der Patienten / Dauerhafte Lösung dringend erforderlich

Der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments hat heute erneut einer zweiten Verlängerung für die Umsetzungsfrist der Richtlinie über den Schutz von Arbeitnehmern vor elektromagnetischen Feldern (EMF-Richtlinie) beschlossen. In 2008 wurde die Umsetzungsfrist der ursprünglichen Richtlinie aus 2004 schon einmal verlängert, da durch die in der Richtlinie genannten Grenzwerte der Einsatz von MRT-Anwendungen (Kernspintomographie) in Europa deutlich erschwert worden wäre.

Die Umsetzungsfrist wurde damals bis zum 30. April 2012 verlängert, damit die Europäischen Institutionen in dieser Zeit eine überarbeitete Richtlinie verabschieden konnten, so dass der Einsatz dieser wichtigen medizinischen Anwendung in Europa auch zukünftig problemlos möglich ist. Diese neue Richtlinie ist bisher allerdings am Widerstand der Mitgliedsstaaten gescheitert.

Die erneute Verschiebung der Umsetzung heute ist folgerichtig und notwendig, jedoch im Sinne aller Beteiligten nur als zweitbeste Lösung. Die Europäische Kommission hat bereits im vergangenen Jahr einen neuen Richtlinienvorschlag vorgelegt, der weitgehende Ausnahmereglungen für medizinisches Personal vorsieht, um den problemlosen Einsatz der MRT-Anwendungen zu gewährleisten. Dieser Vorschlag fand bei Patienten- und Dachverbänden europaweit breite Unterstützung.

Der Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments hat dieser Ausnahmeregelung ebenfalls einstimmig zugestimmt. Wenn die Mitgliedsstaaten den guten Vorschlag bis heute nicht blockieren würden, bräuchten wir keine erneute Fristverlängerung sondern hätten bereits eine neue Richtlinie verabschiedet.  Dies wäre im Sinne der Patienten, der Ärzte, der Hersteller und der Forschung deutlich besser als eine wiederholte, mehrmonatige Ungewissheit über zukünftige Regelungen.

Ohne die Ausnahme für MRT-Anwendungen würde der Einsatz im medizinischen Alltag deutlich erschwert und die Patienten nicht mehr problemlos untersucht und behandelt werden könnten. Die Technik ist aber unverzichtbar, um zum Beispiel Patienten, die an Krebs oder Erkrankungen des Gehirns leiden, zu diagnostizieren und besser zu behandeln. Die Mitgliedsstaaten machen sich daher durch ihre Blockade an den der Gesundheit der Patienten schuldig.

Das medizinische Personal ist trotz der vorgeschlagenen Ausnahme keiner Gesundheitsgefahr ausgesetzt. Kommission und Gesundheitsausschuss haben sichergestellt, dass das medizinische Personal keiner noch so theoretischen Gefahr ausgesetzt ist. Diese Einsicht sollte sich nun langsam auch im Ministerrat durchsetzen.

Die Mitgliedsstaaten beziehen sich bei ihrer Blockadehaltung auf die Schutzbedürftigkeit einer Berufsgruppe. Diese Gruppe braucht und will diesen Schutz allerdings gar nicht, sondern lehnt ihn sogar ab.

Es ist inakzeptabel, dass die Mitgliedstaaten einen Vorschlag zum Bürokratieabbau im Sinne der Patienten und Ärzte, den die Kommission vorgelegt hat und den das Parlament unterstützt, auf Dauer verhindert. Jetzt ist es an der Zeit zügig eine Einigung zu erzielen und nicht erneut zwei Jahre zu verschenken.