Bundesregierung muss rechtliche Einwände sorgfältig prüfen / Mindeststandards für DNA-Tests auf europäischer Ebene dringend erforderlich

Die Bundesregierung und die zuständigen Landesbehörden müssen die rechtlichen Bedenken von Herrn Professor Gärditz, die er in einem Gutachten für Hubert Hüppe, dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, zum Diagnostikprodukt "PraenaTest" aufgeworfen hat, sorgfältig prüfen.

Bei dem Produkt handelt es sich um einen Test bei dem aus dem Blut der Mutter analysiert werden kann ob das ungeborene Kind vom  Down-Syndrom betroffen ist. Laut Gutachten von Professor Gärditz ist der PraenaTest kein zulässiges Diagnosemittel nach dem Gendiagnostikgesetz. Für unzulässige vorgeburtliche Untersuchungen  sind unter anderem strafrechtliche Folgen vorgesehen.

Aus meiner Sicht bringt das neue Produkt für vorgeburtliche Diagnostik mehr „Fluch als Segen“ mit sich. Zwar ist es grundsätzlich ein Vorteil, wenn im Rahmen einer vorgeburtlichen Untersuchung keine invasive Diagnostik mehr angewandt werden muss, aber es besteht die dramatische Gefahr einer unkritischen Anwendung und damit einer massiven Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen.

Schon heute passiert es immer wieder, dass Druck auf Mütter ausgeübt wird, ein eventuell behindertes Kind in jedem Fall abzutreiben. Wenn die Diagnostik ohne invasive Diagnostik möglich ist, wird dieser Druck stärker werden.

Darüber hinaus brauchen wir eine Festsetzung von Mindeststandards auf europäischer Ebene. In Deutschland haben wir für vorgeburtliche Diagnostik immerhin das Prinzip der genetischen Beratung festgeschrieben. In vielen anderen europäischen Ländern ist dies nicht der Fall. Da die DNA-Diagnostik in den nächsten Jahren immer einfacher werden wird und es eventuell ausreicht, einen Bluttropfen auf Löschpapier über die Grenze zu verschicken, brauchen wir hier dringend europäische Mindeststandards.