Sicherheit der Patienten muss absoluten Vorrang haben / EU-Verordnung ändert nichts an bewährten Prinzipien

"Die Sicherheit und das Leben der Patienten müssen Vorrang vor allen anderen Überlegungen haben. Falls es im EU-Recht Korrekturbedarf gibt- werde ich mich energisch dafür einsetzen", dies erklärte Peter Liese anlässlich der Diskussion über eine angebliche Gefährdung von Patienten durch eine EU-Verordnung zu Hubschrauberlandeplätzen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte Ende Mai in einer Pressemitteilung die Gefahr heraufbeschworen, dass Patienten nicht mehr optimal versorgt werden können, da Hubschrauber nicht mehr überall landen dürfen.

 

„Die Meldungen in einigen Medien und die Pressemitteilungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft sind aus meiner Sicht irreführend. Bei Gefahr für Leib und Leben, wie sie bei einem Rettungseinsatz besteht, ist es allein Sache eines Piloten, zu entscheiden, wo und wie er landet. Man kann sogar auf Autobahnen oder an ähnlichen Stellen landen, selbstverständlich auch an Krankenhäusern“, so Liese. Bei der Verordnung geht es um eine Überführung eines internationalen Abkommens im EU-Recht und anschließend in nationales Recht. Hier geht es allerdings nur um sogenannte Außenlandestellen ohne Hindernisfreiheit, die keine Flugplätze mit entsprechenden Brandschutzauflagen etc. sind. Es soll verhindert werden, dass an diesen Stellen ein regelmäßiger Luftverkehr stattfindet. Nur besonders leistungsstarke Hubschrauber dürfen eingesetzt werden, um ein Risiko auszuschließen. „Dies ist bei den in Deutschland tätigen Unternehmen für Notfallflüge, zum Beispiel ADAC und DRF (Deutsche Rettungsflugwacht) der Fall. Nach meinem jetzigen Informationsstand gibt es durch die Umsetzung der EU Verordnung in Deutschland keine Gefahren für Patienten. Sollten seriöse Informationen etwas anderes ergeben, werde ich mich sofort für eine Änderung einsetzen", so Liese.