Es wäre völlig absurd, Ethanol für medizinische Anwendungen zu verbieten / Unterschied zwischen Konsum und medizinischer Nutzung muss berücksichtigt werden / Bewährter Wirkstoff bleibt für Infektionsschutz unverzichtbar


„Das ist eine sehr gute Nachricht für Patientinnen und Patienten, für das medizinische Personal und für den Infektionsschutz in Europa. Ethanol ist seit Jahrzehnten bewährt, hochwirksam und im Alltag der Gesundheitsversorgung schlicht unverzichtbar“, begrüßt Dr. Peter Liese, Mitglied im Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments, die Entscheidung des Ausschusses für Biozidprodukte (BPC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), Ethanol weiterhin für die Verwendung in Desinfektionsmitteln zu unterstützen. Der Ausschuss kommt zu dem Ergebnis, dass Ethanol bei sachgerechter Anwendung sicher eingesetzt werden kann. Gleichzeitig konnte keine Einigung darüber erzielt werden, Ethanol als krebserregend oder reproduktionstoxisch einzustufen. Besonders wichtig ist aus Sicht von Liese, dass die bisherige Datenlage kritisch hinterfragt wurde: „Die Einstufung basiert bislang vor allem auf Studien zum Alkoholkonsum. Das hat mit der Anwendung im Krankenhaus oder in der Pflege nichts zu tun. Dort geht es um Hautkontakt und Inhalation und diese Unterschiede müssen berücksichtigt werden.“

„Die Entscheidung des Ausschusses ist ein wichtiges Signal für Vernunft und Augenmaß in der europäischen Gesundheitspolitik. Wir dürfen nicht Äpfel mit Birnen vergleichen: Der Missbrauch von Alkohol hat nichts mit dem gezielten, sicheren Einsatz von Ethanol in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zu tun. Wer Patientinnen und Patienten wirksam schützen will, muss bewährte und unverzichtbare Mittel wie ethanolbasierte Desinfektionsmittel weiterhin ermöglichen. Alles andere wäre ein Rückschritt für den Infektionsschutz in Europa“, erklärte Dennis Radtke, Sprecher der EVP-Christdemokraten im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten.



Dr. Andrea Wechsler, Mitglied des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments, erklärte: „Die Entscheidung begrüße ich als wichtigen Schritt für Versorgungssicherheit und Gesundheitsschutz. Aber die endgültige Entscheidung steht noch aus. Daher setze ich mich weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass Ethanol nicht pauschal und ohne ausreichende wissenschaftliche Evidenz neu eingestuft wird. Parallel dazu agiere ich auch legislativ: Mit meinen Änderungsanträgen im CLP-Kontext stelle ich klar, dass automatisierte Verfahrenspfade nicht im Autopilot zu pauschalen Einschränkungen bis hin zu Verboten führen dürfen, sondern sich an einer risikobasierten Betrachtung nach Anwendungsfeldern orientieren müssen.“

Die Abgeordneten haben in den vergangenen Monaten immer wieder vor den Folgen einer falschen Einstufung gewarnt: „Ich halte es für völlig absurd, Ethanol für medizinische Anwendungen zu verbieten. Jeder Erwachsene kann sich legal im Supermarkt Unmengen von Schnaps kaufen und sich damit zu Tode trinken. Da kann es doch nicht sein, dass wir Ethanol bei Desinfektionsmitteln oder anderen wichtigen Anwendungen verbieten.“ Der Arzt und Europaabgeordnete erinnert zudem an die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie: „Ursula von der Leyen hat damals völlig zu Recht Unternehmen gelobt, die ihre Produktion auf Ethanol für Desinfektionszwecke umgestellt haben. Diese Flexibilität hat uns geholfen, Leben zu retten. Daraus müssen wir lernen, nicht das Gegenteil tun“, so Liese.

Die Entscheidung des BPC ist aus Sicht der CDU-Abgeordneten ein Schritt, um ein faktisches Verbot ethanolbasierter Desinfektionsmittel zu verhindern. Gleichzeitig sei sie ein deutliches Signal an die Europäische Kommission, jetzt verantwortungsvoll zu handeln. „Wir brauchen hohe Sicherheitsstandards, aber wir dürfen uns nicht in eine Regulierung verrennen, die am Ende den Infektionsschutz verschlechtert. Es wäre ein schwerer Fehler, ein funktionierendes und unverzichtbares System ohne echte Alternative zu gefährden.“ Die Europäische Kommission wird nun auf Grundlage der BPC-Stellungnahme gemeinsam mit den Mitgliedstaaten über die Genehmigung entscheiden. „Ich bin zuversichtlich, dass die Kommission am Ende eine vernünftige Entscheidung treffen wird. Alles andere wäre den Menschen in Europa nicht zu vermitteln“, so Liese.