Wahlmöglichkeit und gegenseitige Anerkennung / Rechtssicherheit für Bürger / Europaparlament verabschiedet neue EU-Verordnung

Erben und Vererben in Europa wird künftig einfacher. Das Europäische Parlament verabschiedete dazu in der vergangenen Plenartagungswoche eine neue EU-Verordnung.Der Tod ist für die Familienangehörigen ein trauriges Ereignis, das nicht auch noch durch komplizierte Rechtsvorschriften und unnötige Bürokratie weiter erschwert werden sollte. Durch die neue EU-Verordnung erhalten die Bürgerinnen und Bürger enorme Erleichterungen für die grenzüberschreitende Erbpraxis in Europa und mehr an Rechtssicherheit.

Die neue Verordnung, die voraussichtlich ab Sommer 2015 gelten soll, legt das anwendbare Erbrecht im Todesfall neu fest.

Wenn Bürger über Vermögen in einem anderen Land verfügen oder in einem anderen als ihrem Heimatland leben, ist Erben und Vererben äußerst problematisch, da derzeit auf ihren Nachlass mehrere Rechtsordnungen und zum Teil unterschiedliche Gerichtsentscheidungen Anwendung finden können.

Die Erben stehen dann vor schier unlösbaren Konflikten, mehrfachen Nachlassverfahren und verlieren dadurch unnötigerweise Zeit und Geld. Eine vernünftige und rechtssichere Nachlassplanung ist derzeit so gut wie unmöglich. Dieses Durcheinander haben wir nun abgeschafft.

Mit der neuen Verordnung wird nun ein grundlegend neues und für alle teilnehmenden Mitgliedstaaten einheitliches Regelwerk geschaffen. Künftig kann jeder Bürger sein Heimatrecht als das für seinen Nachlass maßgebliche Erbrecht wählen. Tut er dies nicht, gilt das Erbrecht des Staates, in welchem er zum Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt hatte. 

Dieses Erbrecht gilt einheitlich für den gesamten Nachlass, also auch in einem anderen Land.

Alle EU-Bürger können künftig ihren Nachlass nach ihrem Willen zuverlässig gestalten und für die Erben wird die Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses deutlich vereinfacht, was wiederum Nerven, Zeit und Kosten spart.

Das Europäische Parlament hat mit der neuen Verordnung ein bürgerfreundliches Regelwerk geschaffen ohne die nationalen Kompetenzen in der Steuerpolitik anzutasten.

Die Zustimmung des Ministerrates steht zwar noch aus, gilt jedoch nach monatelangen Verhandlungen als sicher.