Rechtsstreite im EU-Ausland künftig leichter beilegen

Rechtsstreitigkeiten mit Beteiligten aus anderen EU -Staaten werden künftig billiger auszufechten und leichter beizulegen sein. Im Januar ist die Neufassung der so genannten Brüssel-I-Verordnung in Kraft getreten, mit der die gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen geregelt wird.

„Dies sind gute Nachrichten für Europas Bürgerinnen und Bürger und für kleine und mittlere Unternehmen, denn damit werden bürokratische Hindernisse abgebaut", so der südwestfälische CDU-Europaabgeordnete Dr. Peter Liese.

 

Mit der überarbeiteten Verordnung werden in einem Mitgliedstaat erlassene gerichtliche Entscheidungen in allen EU -Staaten sofort vollstreckbar. Damit entfallen Anwalts-, Übersetzungs- und Gerichtskosten, die laut EU -Kommission in komplexen Verfahren bis zu 12.700 Euro betragen können. Das Prozedere sei aber in fast 95 Prozent der Fälle eine reine Formalität. Aufgrund der neuen Regelung erwartet die Europäische Kommission jährliche Einsparungen von 48 Millionen Euro, die besonders kleinen und mittleren Betrieben zu Gute kommen dürften. Verbraucher können bei Streitigkeiten mit einem Unternehmen aus einem Drittstaat ein Gericht in ihrem Wohnsitzland einschalten. Beschäftigte, die für Firmen aus Drittstaaten arbeiten, können in dem Land, in dem sie arbeiten, gegen ihren Arbeitgeber klagen.

Weitere Informationen: http://ec.europa.eu/justice/civil/commercial/index_de.htm