Peter Liese bei Firma HF MIXING GROUP in Freudenberg


Wer eine Dienstreise ins Ausland macht, benötigt eine A1-Bescheinigung, um die Sozialversicherung nachweisen zu können. Hiermit soll Sozial-Dumping in der Europäische Union vermieden werden. Das Mitführen einer A1-Bescheinigung ist zwar schon länger Vorschrift, aber sie nun  vermehrt kontrolliert und es drohen auch Bußgelder. Insbesondere eine übertriebene Auslegung in einigen Mitgliedsländern verärgern die Unternehmen. Aktuell ist diese Bescheinigung bei jeder grenzüberschreitenden Dienstreise nötig, so beispielsweise auch bei Messebesuchen, Geschäftsessen oder dem Treffen mit den Kollegen einer Niederlassung des eigenen Unternehmens. Bei einem Gespräch mit Vertretern der Freudenberger Firma HF Mixing Group betonte Peter Liese, dass seine Fraktion hier Abhilfe schaffen wolle. „Südwestfalen ist eine sehr exportstarke Region. Viele Betriebe exportieren in die gesamte EU und darüber hinaus. Die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union ist eine große Errungenschaft und sollte nicht durch übertriebene bürokratische Regeln erschwert werden“, so Liese.