EU erhöht Druck auf Drittstaaten / Ausnahme für Interkontinentalflüge maximal ein Jahr

Eingriff zur Stabilisierung des Preises senkt Kosten der EEG-Umlage

Das Europäische Parlament und der Ministerrat haben sich auf eine Lösung zum umstrittenen Thema „Einbeziehung des Flugverkehrs in den Emissionshandel“ geeinigt. Unterhändler der Irischen Ratspräsidentschaft und Vertreter des Europäischen Parlaments haben sich auf einen detaillierten Kompromiss zum entsprechenden Kommissionsvorschlag geeinigt.

Flüge aus Europa in Drittstaaten werden für ein Jahr von den Verpflichtungen des Emissionshandels befreit. Dies betrifft nicht nur Fluggesellschaften aus Drittstaaten wie China und den USA sondern auch europäische Fluggesellschaften, die Interkontinentalflüge anbieten (beispielsweise einen Lufthansa-Flug von Frankfurt nach New York oder ein Air France-Flug von Paris nach Shanghai). Dagegen bleibt der Emissionshandel für innereuropäische Flüge in Kraft (auch dies gilt für alle Fluggesellschaften, also z.B. auch für Flüge, die amerikanische Fluggesellschaften innerhalb Europas durchführen). Damit werden Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum beschränkt.

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