Einheitliche Anforderungen für die Hauptuntersuchung in ganz Europa wichtig / Unnötige Schikane für Autofahrer abgewendet

Das Europäische Parlament hat neue Rahmenbedingungen für die technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Anhängern beschlossen und damit das Vorhaben der Europäischen Kommission, betagte Autos jedes Jahr zur Hauptuntersuchung zu schicken, als „unnötige Schikane für Autofahrer“ abgelehnt. Es sollen aber europaweit Mindeststandards festgelegt werden, um die Anforderungen an die Mitgliedstaaten zu harmonisieren und somit eine Erhöhung der Verkehrssicherheit zu erreichen.

 

Die Mindeststandards für alle EU-Länder sehen künftig vor: Spätestens vier Jahre nach der Erstzulassung und dann alle zwei Jahre muss ein Kraftfahrzeug vorgeführt werden. Länder dürfen eigene strengere Standards einführen, aber die Vorgaben nicht unterbieten. Für deutsche Autofahrer ändert sich nichts, da die heutige Rechtslage die erste Hauptuntersuchung drei Jahre nach der Erstzulassung und dann alle zwei Jahre vorschreibt.

„Wir brauchen dringend einheitliche Regeln für die technische Kontrolle von Kraftfahrzeugen, um die Sicherheit zu erhöhen. Aber die von der Kommission vorgeschlagene jährliche Überprüfung für Fahrzeuge, die älter als sechs Jahre sind, hätte bedeutet, dass jeder Bürger mit seinem Auto einmal im Jahr zum TÜV gemusst hätte. Dies träfe insbesondere die Menschen, die sich aus finanziellen Gründen kein neues Auto leisten können“, so der südwestfälische CDU-Europaabgeordnete Peter Liese.

Im Herbst beginnen voraussichtlich die Verhandlungen mit dem Rat und Kommission. Eine Einigung wird frühestens Ende 2013 bzw. Beginn 2014 gefunden werden können.