Positive Signale aus neuer Europäischen Kommission / Wenig Nutzen für die Umwelt, großer Ärger für Verbraucher und Gefährdung von Arbeitsplätzen in Deutschland

Brüssel - Es gibt berechtigte Hoffnung, dass die Europäische Kommission die nächste Stufe des Glühbirnenverbotes zurück nimmt. Dies teilten die CDU/CSU-Europaabgeordneten Dr. Angelika Niebler (CSU) und Dr. Peter Liese (CDU) mit. Nach Gesprächen mit Vize-Präsident Frans Timmermans, der für Entbürokratisierung zuständig ist, und Klima- und Energiekommissar Arias Canete, sind die beiden Europaabgeordneten zuversichtlich, dass sie mit ihrem Anliegen durchdringen können. Nach der gegenwärtigen Beschlusslage sollen ab dem 1. September 2016 praktisch alle gängigen Halogenlampen europaweit verboten werden, nachdem seit 2009 schrittweise die klassische Glühbirne vom Markt genommen wurde. Halogenleuchtmittel sind für viele Verbraucher eine echte Alternative zur Glühbirne. Sie haben praktisch dieselben Eigenschaften, verbrauchen aber 30 Prozent weniger Energie. Aus verschiedenen Gründen lehnen Verbraucher die Kompaktleuchtstoffröhren (Energiesparlampen) ab. LED-Leuchtmittel sind in bestimmen Bereichen noch zu teuer, deshalb halten Liese und Niebler eine sehr lange Übergangsfrist für notwendig. In der alten Europäischen Kommission war aber selbst der Versuch das Inkrafttreten des Verbots um zwei Jahre auf 2018 hinauszuschieben nicht konsensfähig. Vor allem Umweltkommissar Potocnik hatte sich dagegen gestellt.

"Auch vom neuen Umweltkommissar habe ich positive Signale für eine flexiblere Haltung bekommen. Ich glaube, dass der umweltpolitische Nutzen eines Halogenlampenverbotes sehr gering ist. Im Gegenzug dazu handeln wir uns viel Ärger ein. Außerdem werden Halogenleuchtmittel praktisch ausschließlich in Deutschland und Europa hergestellt, sodass durch das Verbot auch Arbeitsplätze gefährdet sind", so Liese.

Ähnliche Signale wie beim Halogenlampenverbot hat Liese auch beim Thema Duschköpfe erhalten. Der frühere Umweltkommissar Potocnik wollte vorschreiben, dass in Zukunft nur noch wassersparende Duschköpfe auf den Markt kommen. Auch diese Idee wird wahrscheinlich Opfer der neuen Entbürokratisierungsoffensive werden. "Ordnungsrecht sollte in der Umweltpolitik nur benutzt werden, wenn es keine Alternativen gibt. Dies scheint unserer Ansicht nach hier nicht der Fall zu sein. Man könnte beispielsweise durch eine Kennzeichnung umweltfreundliche Duschköpfe fördern. Unabhängig davon gibt es unterschiedliche Situationen in den Mitgliedsstaaten. In Deutschland müssen beispielsweise schon die Leitungen gespült werden, weil zu wenig Wasser verbraucht wird. Daher muss man hier sehr zurückhaltend mit Regulierung sein", so Niebler.