Wer Baustelle sauber hinterlassen will, soll nicht mit unnötigen bürokratischen Anforderungen belastet werden/ Europäisches Parlament befürwortet unbürokratische Regelung zum Transport von gefährlichem Abfall


Das Europäische Parlament hat kürzlich in der Plenarsitzung in Straßburg ein wichtiges Anliegen des deutschen Handwerks und auch von Handwerksvertretern aus Südwestfalen unterstützt. Es geht um die Behandlung von kleinen Mengen von als gefährliche Abfälle eingestuften Stoffen. Handwerksvertreter hatten die Sorge, dass etwa ein Maler, der eine kleine Menge Lack von einer Baustelle mit zurück nimmt, von aufwendigen Meldungs- und Schulungspflichten erfasst wird. Im deutschen Recht gibt es für diese Fälle bisher einen Schwellenwert von zwei Tonnen. Dies war im Kommissionsvorschlag für eine neue Abfallrichtlinie nicht festgelegt. Vertreter des Handwerks aus Südwestfalen baten daher Peter Liese, der auch Sprecher seiner Faktion im Umweltausschuss ist, um Hilfe.



„Wir haben befürchtet, dass die bewährte deutsche Regelung gekippt wird“, so Friedel Bauer von der Kreishandwerkerschaft Hochsauerland. „80 Prozent der Betriebe bleiben unter den zwei Tonnen pro Jahr. Da sich dieser Schwellenwert als sehr sinnvoll und relevant für das Handwerk erwiesen hat“, erklärt Peter Schuchart, Geschäftsführer des Maler- und Lackiererinnungsverband Westfalen. Auf Antrag der Christdemokraten das Europäische Parlament das Anliegen nun beschlossen. „Handwerker, die ihre Baustelle sauber verlassen, sollen nicht durch unverhältnismäßige bürokratische Hürden belastet werden“, so Peter Liese.
Der Vorschlag ist Teil eines umfassenden Paketes  für die Förderung der Kreislaufwirtschaft in der Europäischen Union. Ziel ist es in Zukunft so viele Rohstoffe wie möglich zu sichern und die Deponierung oder Verbrennung von Abfällen zugunsten des Recyclings zurück zu drängen.
„Wir müssen nun sicherstellen, dass diese Regelung auch bei den Trilogverhandlungen zwischen dem Parlament, der Kommission und dem Rat aufrecht erhalten bleibt.“, so Liese.