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Mythen über die EU 

 

Die EU kostet die Mitgliedstaaten viel Geld!

Für den mehrjährigen Finanzrahmen von 2014 bis 2020 ist ein Budget von 960 Mrd. Euro vorgesehen. Auf ein Jahr gerechnet beträgt er damit aber "lediglich" 137 Mrd. Euro. Zum Vergleich: Der von der Bundesregierung für das Jahr 2013 verabschiedete Haushalt betrug 302 Mrd. Euro für ca. 82 Mio. Einwohner. Der EU-Haushalt berechnet sich jedoch für ca. 503 Mio. Einwohner.

Nur 6% der EU-Mittel sind für Verwaltung, Personal und Instandhaltung der Gebäude vorgesehen. 94 % fließen z.B. in Form von Agrar-, Struktur- und Forschungsmittel komplett an die Mitgliedstaaten zurück und kommen so den Bürgern zugute. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) schüttet z.B. für die Förderperiode 2007 bis 2013 an Bayern 663 Millionen Euro aus, an Nordrhein-Westfalen sogar 1,3 Mrd. Euro. 

http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/40391350_kw37_sp_hh_bundeshaushalt/

http://www.sueddeutsche.de/politik/bundeshaushalt-deutschland-gibt-milliarden-euro-aus-1.1531265

http://www.crp-infotec.de/01deu/finanzen/bundeshaushalt_aktuell.html

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/EU_auf_einen_Blick/EU_Haushalt/2012-02-26-mehrjaehriger-finanzrahmen-der-eu-2014-2020.html

http://www.zeit.de/wirtschaft/2013-02/eu-gipfel-haushalt-bruessel

http://www.euractiv.de/finanzen-und-wachstum/artikel/eu-haushalt-2014-2020-die-details-in-zahlen-007202

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/eu-mehrjaehriger-finanzrahmen102.html

Die EU benötigt immer mehr Geld!

Die letzten mehrjährigen Finanzrahmen haben tatsächlich einen Anstieg verzeichnet. Zwischen 2000 und 2010 nahmen jedoch die nationalen Haushalte in der EU um 62 % zu, der Haushalt der EU jedoch nur um 37 %. Es muss aber auch berücksichtigt werden, dass die Mitgliedstaaten der EU immer mehr Kompetenzen übertragen haben. So wurde durch den Vertrag von Lissabon die Koordinierung der Sozialpolitik und der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten (Art. 5 AEUV), aber auch die Festlegung der Wettbewerbsregeln im Binnenmarkt (Art. 3 AEUV) verabschiedet. Da durch die Erweiterungsrunden auch mehr Staaten beteiligt sind, stiegen die Budgets entsprechend. Es wird aber auch eine Inflationsanpassung vorgenommen.

Zum EU-Haushalt:

http://ec.europa.eu/budget/biblio/documents/fin_fwk1420/fin_fwk1420_de.cfm

Die EU kostet nur und bringt dem einzelnen Bürger keinen Nutzen!

Der einzelne Bürger weiß oft gar nicht, dass Erleichterungen und Verbesserungen des alltäglichen Lebens ihren Ursprung in der EU haben. Der europäische Binnenmarkt z.B. ist einer der größten Wirtschaftsräume der Welt. Seine Gesetze schützen europaweit die Rechte und Interessen der Verbraucher und Wirtschaftsteilnehmer in den verschiedensten Bereichen.

Einige Beispiele:

So hat die Liberalisierung des Telekommunikationssektors die Kosten für Telefonge-spräche ins EU-Ausland seit 2005 um durchschnittlich rund 75 % sinken lassen.

Bei Flügen von einem EU-Mitgliedstaat aus oder mit einem in der EU registrierten Luftfahrtunternehmen in ein EU-Land stehen Passagieren bei Problemen Kostener-stattung und Entschädigung nach festen Regeln zu.

Bei Flugbuchungen im Internet muss der Gesamtpreis des Fluges, einschließlich aller Steuern und obligatorischer Zusatzleistungen, von Anfang an sichtbar sein, damit die Preise verschiedener Airlines verglichen werden können. Alle optionalen Zusatz-leistungen müssen deutlich ausgewiesen werden.

Beipackzettel für Arzneimittel müssen künftig besser lesbar und verständlich sein. Medizinprodukte wie z.B. Implantate werden künftig besser kontrolliert.

Lebensmittel müssen ab 2016 gekennzeichnet sein, wenn sie Stoffe enthalten, die häufig Allergien hervorrufen.

Das "Nährwertkästchen" mit Angaben wie viel Kalorien, Zucker, Salz und Fett ein Produkt enthält, ist Pflicht für alle Lebensmittel.

Vorteile des Europäischen Binnenmarktes:

http://ec.europa.eu/internal_market/benefits_de.htm

 Die EU ist ein aufgeblähter Wasserkopf!

Hier müssen die Zahlen ins richtige Verhältnis gesetzt werden. Insgesamt beschäftigt die 503 Mio. Einwohner zählende EU rund 55 000 Beamte und sonstige Beschäftigte, die in über 50 Organen und Einrichtungen an verschiedenen Beschäftigungsorten in der EU sowie in Drittstaaten tätig sind. 

Zum Vergleich: Die Hansestadt Hamburg beschäftigte im Jahr 2009 zur Verwaltung ihrer rund 1,7 Mio. Einwohner 65 000 Mitarbeiter. 

Zahlen zu den EU-Beamten

http://ec.europa.eu/civil_service/about/figures/index_de.htm

http://ec.europa.eu/civil_service/docs/hr_key_figures_en.pdf

Das Europäische Parlament ist nicht demokratisch legitimiert!

Wird die Kritik an einem vermeintlichen Demokratiedefizit der EU laut, wird meist sogleich dem Europäischen Parlament seine umfassende Legitimität abgesprochen. Es repräsentiere nicht das Prinzip „One man – one vote“, beachte also nicht die gleiche Bedeutung jeder Stimme. Das Prinzip der Stimmengleichheit aber kann für die Wahl des Europäischen Parlaments nicht in derselben Weise verwirklicht werden wie in Deutschland. Ein Beispiel: Luxemburg zählt rund fünfhunderttausend Einwohner und stellt sechs Abgeordnete im Europäischen Parlament. Umgerechnet auf die gesamte Europäische Union, in der rund fünfhundert Millionen Menschen leben, müsste das Europäische Parlament sechstausend Abgeordnete haben. Selbst wenn Luxemburg nur drei Abgeordnete stellen würde, hätte das Parlament dreitausend Mitglieder und wäre ein unlenkbarer Apparat. 

Auch ist zu berücksichtigen, dass von 2014 an im Ministerrat das Prinzip der doppelten Mehrheit gilt. Eine qualifizierte Mehrheit ist dann nur erreicht, wenn 55 Prozent der Staaten zustimmen, die gleichzeitig 65 Prozent der Bevölkerung vertreten. Das heißt, die zukünftigen Abstimmungsverfahren im Rat stärken das Gewicht jeder Stimme. Zusammen mit dem Europäischen Parlament ist dies angesichts der Komplexität der Europäischen Union ein Höchstmaß an Legitimation. Sie sollte nicht in Frage gestellt werden. Zudem wurde durch den Vertrag von Lissabon das Europäische Parlament in nahezu allen Bereichen europäischer Gesetzgebung zum gleichberechtigten Gesetzgeber mit dem Ministerrat. 

Das Europäische Parlament ist das größte multinationale Parlament der Welt. Es vertritt rund fünfhundert Millionen Bürger aus 28 Ländern. Niemand käme auf die Idee, die demokratische Legitimität des amerikanischen Senats in Frage zu stellen, in dem jeweils zwei Senatoren einen Bundesstaat repräsentieren – unabhängig von der Bevölkerungszahl. Die Europäischen Union und das Europäische Parlament können keine Kopie irgendeines anderen nationalen Systems sein, auch nicht des deutschen. Es geht darum, einen offenen Blick zu behalten für die besonderen Strukturen des Europäischen Parlaments als multinationaler Vertretung von 28 unterschiedlichen Staaten. 

Dabei ist das Europäische Parlament nicht weniger schutzwürdig oder schutzbedürftig als beispielsweise der Deutsche Bundestag. Ohne Flankenschutz, den zu geben insbesondere der Integrationsauftrag aus Artikel 23 des deutschen Grundgesetzes gebietet, ist nicht allein die europäische Ebene tiefgreifenden Gefahren ausgesetzt. Mittelfristig kann auch die Demokratie in den Mitgliedstaaten selbst leiden, denn Gestaltungsspielraum und Kontrollmöglichkeiten der nationalen Parlamente geraten bei internationalen Krisen, wie wir sie gegenwärtig erleben, an ihre Grenzen. Deshalb führt kein Weg daran vorbei, das Europäische Parlament weiter zu stärken. 

Zähne zeigt das Europäische Parlament auch bei der Ernennung der EU-Kommission. So wählt es mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder den Präsidenten der Europäischen Kommission nach einem Vorschlag durch den Europäischen Rat - dieser muss bei der Besetzung des Postens die Ergebnisse der Wahlen zum Parlament berücksichtigen. Hat das Parlament dem Kandidaten seine Zustimmung erteilt, ist dieser designierter Kommissionspräsident, aber noch nicht im Amt. Nach der darauf folgenden Nominierung der weiteren Kommissare und deren ausführlichen Anhörung vor den Fachausschüssen des Parlaments muss sich die Kommission als Ganzes einem Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments stellen und wird anschließend vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt. Das Europäische Parlament kann die Kommission als Ganzes annehmen oder ablehnen - letzteres auch, wenn sie nur einzelne Kommissare als nicht geeignet befindet. Der Bundestag spielt dagegen bei der personellen Zusammensetzung der Bundesregierung keine direkte Rolle.

Anders als im Bundestag gibt es im Europäischen Parlament keine klassischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen. Für jeden Beschlussvorschlag der EU-Kommission müssen erneut Mehrheiten und Kompromisse zwischen den verschiedenen Fraktionen gefunden werden. Ein einfaches "Durchwinken" des Gesetzesvorschlags der Regierung durch die sie tragenden Fraktionen - wie häufig in nationalen Parlamenten üblich - gibt es in Brüssel und Straßburg nicht.

Zum Aufbau der EU:

http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/index_de.htm

Die EU stellt künftig den Besitz von bestimmten Saatgutsorten unter Strafe!

Das stimmt nicht, denn das Saatgut wird schon jetzt in einem Sortenkatalog registriert und darf auch nur dann verkauft werden. Der Besitz, Tausch oder Verkauf von alten und seltenen Saatgutsorten soll keinesfalls für den Endverbraucher verboten werden. Neue Regeln sollen dabei nur für große Unternehmen gelten. Nachgebessert wird an diesen Regelungen dennoch weiterhin, da die endgültige Verabschiedung des Gesetzes noch dauern kann. Die Kampagne ist vergleichbar mit der "Salz-im Brot"-Behauptung des Bäckerhandwerks aus den Jahren 2009/2010.

http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11327_de.htm

Die EU übertreibt mit der Gesetzgebung und ist dem Rechtsuchenden nicht mehr zu erklären!

Viele Regelungen, die der EU-Gesetzgebung entspringen, werden leider nicht 1:1 in der nationalen Gesetzgebung umgesetzt. Das sogenannte "Gold Plating" ist die Regel, bei der z.B. ein nationales Parlament eine Vorschrift übertrieben gut umsetzen möchte und somit noch weitere Regularien "draufsattelt". Im Beispiel der Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG verlangt die deutsche Umsetzung zusätzliche Inspektionen, die die deutsche Wirtschaft hohe Geldbeträge kostet. Die berühmt berüchtigte Bürokratie und Regulierungswut aus Brüssel entsteht also oft erst in den Mitgliedstaaten. Deutschland ist insbesondere aufgrund seines föderalen Systems besonders aktiv und "erfolgreich", wenn es darum geht, europäische Regeln weiter zu bürokratisieren.

Der ehemalige Bayerische Ministerpräsident  Dr. Edmund Stoiber hat als Chefberater der EU-Kommission zum Bürokratieabbau bereits gesetzliche Überregulierungen in Höhe von 41 Mrd. EUR ausfindig gemacht, die eingespart werden könnten. Einspa-rungen in Höhe von 30 Mrd. EUR sind bereits realisiert worden.

Die Stoiber-Gruppe hat entscheidend zum Erfolg des EU-Aktionsprogramms zur Dezimierung der Verwaltungslasten beigetragen. Die Kommission hat die verbesserte Rechtsetzung zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit bis zum Ende ihrer Amtszeit erklärt. So wird die Stoiber-Gruppe dazu beitragen, die unter dem Aktionsprogramm verabschiedeten Abbaumaßnahmen wirksam umzusetzen und neue Vorschläge vorzule-gen, wie Unternehmen, Bürger und die Verwaltung zweckmäßig entlastet werden können.

Zum "Gold Plating":

http://ec.europa.eu/enterprise/policies/smart-regulation/glossary/index_de.htm#g

"Was Europa besser machen kann" - Bericht der Stoiber-Gruppe zum Bürokratieabbau:

http://ec.europa.eu/dgs/secretariat_general/admin_burden/best_practice_report/docs/bp_report_signature_de.pdf

Die EU hat eine Hemd-Pflicht für Bauarbeiter und ein Dirndl-Verbot für Biergartenbedienungen beschlossen!

Auch diese Behauptung ist eine Mischung aus Halbwahrheit und Übertreibung. Tatsache ist, dass ein Richtlinienentwurf die Mindestanforderung für den Schutz der Arbeitnehmer gegen die Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit durch die Aussetzung gegenüber künstlicher und natürlicher optischer Strahlung während der Arbeit vorsah. Arbeitnehmer sollten an ihren Arbeitsplätzen durch ihre Arbeitgeber zumindest auf die Gefahren hingewiesen werden, wenn sie regelmäßig natürlichen Strahlen ausgesetzt sind, wie z.B. Bauarbeiter und eben auch die Serviererin, die zum Teil den ganzen Tag in der stechenden Sonne arbeiten. Wenn Arbeitnehmer künstlichen Strahlen, wie z.B. Röntgenstrahlen ausgesetzt sind, sollten ausreichende Sicher-heitsmaßnahmen getroffen werden. 

Durch den Spott der Presse und massiver Kritik von Wirtschaftsverbänden ist die Richtlinie 2006/25/EG nur eine Mindestvorschrift geworden, die bei künstlichen Strahlen gilt. In anderen Fällen hat der jeweilige Mitgliedstaat eine Regelung zu tref-fen.

Dies ist ein fast mustergültiges Beispiel, in dem eine Richtlinie dazu gedacht ist, europaweit einheitliche Sicherheitsstandards durchzusetzen. Der Grad des Arbeitneh-merschutzes, der in einem Land wie Deutschland geradezu selbstverständlich ist, ist eventuell in einem anderen Land nicht vorhanden.

Richtlinie zum Arbeitnehmerschutz vor künstlicher optischer Strahlung:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:114:0038:0059:de:PDF

Europapolitik ist intransparent und fernab vom Interesse der Bürger! 

Diese Vorwürfe sind oft zu hören, denn scheinbar ist Brüssel von den Bürgern ja zu weit weg. Hinzu kommen die komplizierten Strukturen der Organe, die mit der euro-päischen Gesetzgebung beauftragt sind.

In Wirklichkeit ist Politik auf der europäischen Ebene aber oftmals transparenter als diejenige in den Mitgliedstaaten: Alle Ausschusssitzungen, Plenardebatten und -Abstimmungen des Europäischen Parlaments sind öffentlich und können z.B. auch über das Internet live verfolgt werden. Europäisches Parlament und Europäische Kommission betreiben sogar eigene Internet-Fernsehkanäle (EuroparlTV bzw. EbS - Europe by Satellite), um Bürger und Journalisten über ihre Tätigkeiten und die neuesten Entwicklungen zu informieren. Jedes Dokument des Europäischen Parlaments bekommt eine Registriernummer, wird veröffentlicht und ist auch im Internet abrufbar. Zu erwähnen sind außerdem die vergleichsweise sehr detaillierten Vorgaben und Offenlegungspflichten für Europaabgeordnete im Rahmen des Verhaltenskodex. 

Eines der Grundrechte der Unionsbürger ist das Petitionsrecht: Jeder Bürger kann an das Europäische Parlament eine Petition richten in Angelegenheiten, die in die Tätigkeitsbereiche der EU fallen und die ihn unmittelbar betreffen. Eine Petition kann in Form einer Beschwerde oder eines Ersuchens verfasst sein. Mit Hilfe der Petitionen kann das Europäische Parlament auf Rechtsverletzungen eines Unionsbürgers durch einen Mitgliedstaat, lokale Gebietskörperschaften oder durch andere Institution hinweisen.

Die im Vertrag von Lissabon verankerte Europäische Bürgerinitiative ist ein Instrument der direkten Demokratie in der EU. Eine Million EU-Bürger aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten können sich an der Entwicklung von Strategien der EU beteiligen, indem sie der Europäischen Kommission auftragen, einen entsprechenden Rechtsakt auf den Weg zu bringen.

Europarl-TV:

http://europarltv.europa.eu/de/about-europarltv/about-us.aspx

EbS:

http://ec.europa.eu/avservices/ebs/schedule.cfm?date=08/08/2013&sitelang=en&page=1&institution=0

Zugang zu Dokumenten der EU:

http://www.dieeuros.eu/EU-Dokumentensuche-leicht-gemacht,2149.html?lang=fr

Europäsichen Bürgerinitiative:

http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/?lg=de

Deutschland ist der größte Nettozahler!

Das stimmt nur bedingt und ist abhängig von der jeweiligen Bemessungsgrundlage, auf deren Basis sich die die Salden aus den finanziellen Leistungen, die ein Land an die EU abführt, und den Leistungen, die es von der EU erhält, berechnen. Die Ausgaben und Einnahmen der Mitgliedstaaten werden von diversen Faktoren unterschiedlich beeinflusst. So führen z.B. die Niederlande mit Rotterdam als einen der weltweit größten Seehäfen immense Zolleinnahmen für Importgüter in die anderen Mitgliedstaaten ab. Aus diesem Grund berechnet die Europäische Kommission sog. operative Haushaltssalden, bei denen ungleichmäßige Einflussfaktoren soweit wie möglich herausgerechnet werden.

Bezieht man die operativen Haushaltssalden auf die absoluten Zahlen so wies 2011 Deutschland mit EUR 9,00 Mrd. den größten negativen Saldo auf, gefolgt von Frank-reich (EUR - 6,41 Mrd.), Italien (EUR -5,93 Mrd.), dem Vereinigtem Königreich (EUR -5,57 Mrd.) und den Niederlanden (EUR -2,21 Mrd.)

Das Ranking ändert sich jedoch, wenn die Bevölkerung eines Mitgliedstaates als Bemessungsgrundlage herangezogen wird. So führten 2011 die Dänen mit durch-schnittlich EUR 150 pro Kopf am meisten an die EU ab, gefolgt von Luxemburgern (EUR 147), Schweden (EUR 141), Niederländern (EUR 133) und Belgiern (EUR 125). Die Deutschen erscheinen in dieser Statistik erst an siebter Stelle (EUR 110).

Ein anderes Bild ergibt sich erneut, wenn die operativen Haushaltssalden auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) eines Landes bezogen werden. Demnach war 2011 Italien mit einem negativen Haushaltssaldo von 0,38 % des BIP der größte Nettozahler. Es folgen Belgien und die Niederlande (je - 0,36 %), Dänemark  und Deutschland (- 0,34 %).

Nicht vergessen werden darf, dass sich die Frage nach dem Nutzen-/Kostenverhältnis einer EU-Mitgliedschaft nicht allein mit einer starren Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben beantworten lässt. Gerade Deutschland mit seiner stark auf Exporte ausgerichteten Wirtschaft profitiert finanziell erheblich vom Binnenmarkt. Dieser und viele andere positive Faktoren, z.B. der freie Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr, aber auch innere Sicherheit und politische Stabi-lität werden in den o.g. Rankings nicht berücksichtigt.

Die aktuellen Zahlen:

http://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/europa/70580/nettozahler-und-nettoempfaenger

http://ec.europa.eu/budget/figures/interactive/index_en.cfm

Der Euro ist ein Teuro - seit der Einführung des Euro wurde alles teurer!

Durch die Einführung wurden v.a. solche Konsumgüter und Dienstleistungen teurer, die nicht im Wettbewerb angeboten wurden, da Händler und Gastronomen eher auf-gerundet haben. Dies kann man aber als einen einmaligen Effekt betrachten, da die Inflation - berechnet nach einem Standardwarenkorb - in den Folgejahren der Einfüh-rung des Euro bei durchschnittlich ein bis zwei Prozent blieb. Die "gefühlte Inflation" war jedoch höher. Da die Verbraucher dazu tendiert haben, stetig Preise von Euro in D-Mark umzurechnen, waren Referenzwerte meist die letzten Preise zur Zeiten der nationalen Wertung. Ein Vergleich der Preise zwischen den Jahren 1990 und dem Jahr 2000 jedoch zeigt, dass hier bereits auch schon Teuerungen stattgefunden ha-ben, für die man aber meistens keine Referenzwerte hat. 

Außer Acht gelassen wird auch, dass Konsumgüter, die man weniger oft anschafft, wie elektronische Geräte, Möbel oder andere langlebige Konsumgüter bzw. Kosten für Miete und Energie im Durchschnitt moderat gestiegen sind. So stellte das Institut der deutschen Wirtschaft Köln fest, dass ein vergleichbarer Warenkorb im Jahr 1991 mit der gleichen durchschnittlichen Arbeitszeit gekauft werden konnte wie im Jahr 2011. Die Löhne sind um 45% gestiegen, die Preise um 43%. Für den Kauf einer Waschmaschine oder eines Fernsehers müsste ein Arbeiter kürzer arbeiten, für den Kauf von Mischbrot und Eiern genauso lange.

http://www.iwkoeln.de/de/presse/pressemitteilungen/beitrag/kaufkraft-3-minuten-fuer-ein-bier-88517

Ohne den Euro ginge es Deutschland besser!

Es wurde ermittelt, dass ohne die Währungsunion die wirtschaftliche Leistung Deutschlands in den Jahren 2010 und 2011 um 50 bis 60 Mrd. Euro geringer ausge-fallen und das Wachstum somit 2 bis 2,5 % geringer gewesen wäre. Dies ist aber nur ein Punkt in einer langen Liste, die gegen eine Wiedereinführung einer deutschen Währung spricht.

Eine Rückkehr zur D-Mark wäre ein Zeichen der Unsicherheit auf dem europäischen Kontinent. Zwar würde eine neue deutsche Währung sicherlich stark gegenüber einer oder mehrer Währungen in den Nachbarländern sein, diese vermeintliche Stärke würde wohl aber bald in einen Nachteil übergehen. Die Stärke der D-Mark käme ei-nem erheblichen Schuldenerlass für das Ausland gleich. Deutsche Forderungen ge-genüber dem Ausland müssten größtenteils abgeschrieben werden. Banken, Versi-cherungen, Investmentfonds, Unternehmen und letztlich auch für jeden einzelnen deutschen Bürger würden erhebliche Verluste entstehen. Banken könnten beispiels-weise Unternehmen und Privatbürger nicht mehr einfach mit rentablen Krediten ver-sorgen. Des Weiteren würden die in Deutschland angelegten Vermögen in ausländi-scher Währung erheblich an Wert verlieren.

Auf der anderen Seite wäre Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit und Status als gro-ßer Exporteur gefährdet, da deutsche Güter und Dienstleistungen gegenüber ihren ausländischen Wettbewerbern teurer würden. Staaten mit einer schwächeren Wäh-rung würden sich deutsche Produkte nicht mehr leisten können. Da Deutschland je-doch auf seine Nachbarstaaten als Absatzmarkt angewiesen wäre, würden sich für deutsche Produkte erhebliche Absatzprobleme ergeben. Wie wichtig die europäische Gemeinschaftswährung für Deutschland ist, zeigen folgende Zahlen: In der Zeit von 1999 bis 2003 stieg der Export in das EU-Ausland der Währungsunion um jeweils 6,5 %, in den Jahren 2003 bis 2009 um sogar 9 % und bis 2011 sogar über 10 % - und das bei einem durchschnittlichen Wirtschaftswachstum von einem bis zwei Prozent. In den Jahren 2010 bis 2011 hat Deutschland annährend 60% seiner Exporte (2010: 570 Mrd. Euro, 2011: 627 Mrd. Euro) im EU-Ausland abgesetzt. Der Abbau der deut-schen Exportwirtschaft würde eine Konjunkturschwäche mit Verlusten für die Bin-nenwirtschaft nach sich ziehen. Deutschland würde Stellenabbau, Stellenverlagerung ins Ausland und Lohnkürzungen drohen. 

Auch die Vorschläge von selbsternannten "Experten", einen "Nordeuro" und einen "Südeuro" einzuführen, sind völlig unbrauchbar und geschichtsvergessen. Wer Deutschland und Frankreich in der Währungspolitik trennen will, legt die Axt an das Fundament der EU und der deutsch-französischen Zusammenarbeit.

https://www.kfw.de/migration/Weiterleitung-zur-Startseite/Startseite/KfW-Konzern/KfW-Research/News/PDF-Dokumente-Research/DM-Szenario.pdf http://www.welt.de/wirtschaft/article115169760/Das-passiert-bei-einer-Rueckkehr-zur-D-Mark.html

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/mythos-vom-eu-zahlmeister-wie-deutschland-vom-euro-profitiert-a-744027.html

http://www.dihk.de/themenfelder/international/aussenwirtschaftspolitik-recht/umfragen-und-zahlen/statistiken-zum-aussenhandel