Ehrenamtliches Engagement darf nicht begrenzt werden

Meldungen, dass die Europäische Kommission plant, die wöchentliche Arbeitszeit auf 48 Stunden zu begrenzen und dabei auch das ehrenamtliche Engagement, z.B. in der Feuerwehr, einzubeziehen, haben bei Feuerwehrleuten auch in Südwestfalen für sehr viel Unruhe gesorgt. Falls eine solche Idee in die Tat umgesetzt würde und ehrenamtliches Engagement mit beruflicher Tätigkeit gleichgestellt und als Arbeitszeit angerechnet würde, wäre die Aufrechterhaltung der Sicherheit in vielen Kommunen nicht mehr möglich. Der zuständige Kommissar, László Andor, hat kürzlich klargestellt, dass es von Seiten der Europäischen Kommission keinen diesbezüglichen Vorschlag gibt. Trotzdem herrscht nach wie vor großer Diskussions- und Aufklärungsbedarf.

„Ehrenamtliches Engagement darf nicht begrenzt werden“, so lautet daher das Fazit eines Gesprächs Dr. Peter Liese mit Vertretern der Feuerwehren. V.l. Thorsten Schick (Landtagsabgeordneter), Dr. Peter Liese, Rainer Blumenrath (Kreisbrandmeister Märkischer Kreis), Hartmut Ziebs (Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes) und Christoph Schöneborn (Landesgeschäftsführer, Verband der Feuerwehren in NRW e. V.)

„Ehrenamtliches Engagement darf nicht begrenzt werden“, so lautet daher das Fazit eines Gesprächs mit Hartmut Ziebs (Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes), Christoph Schöneborn (Landesgeschäftsführer, Verband der Feuerwehren in NRW e. V.), Rainer Blumenrath (Kreisbrandmeister Märkischer Kreis) und dem Landtagsabgeordneten Thorsten Schick in Iserlohn. Vor allem im ländlichen Raum sind die Freiwilligen Feuerwehren unverzichtbar für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.

Aktuell sind die Sozialpartner (Arbeitgeber und Gewerkschaften) auf europäischer Ebene mit der Überarbeitung der sogenannten Arbeitszeitrichtlinie beschäftigt. Für diese Verhandlungen gibt es eine Frist von neun Monaten. Die erste Verhandlungsrunde hat am 8. Dezember 2011 stattgefunden. Die Verhandlungen laufen bis Ende September. Das ausgehandelte Ergebnis ist dann für die EU-Kommission bindend.

Nur falls auf diesem Wege keine Einigung zustande kommt, wäre die EU-Kommission am Zug, einen Vorschlag zur Reform der Richtlinie zu machen. Drei Dinge müssten laut Kommission dann gewährleistet sein: der ausreichende Gesundheitsschutz für die Feuerwehrleute, die Einsatzbereitschaft und die Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten. Der würde dann den üblichen Gesetzesprozess unter Einbeziehung des Europäische Parlaments und des Rates durchlaufen.

„Der Deutsche Feuerwehrverband steht in einem engen Dialog mit den Vertretern auf EU-Ebene, damit die Arbeitszeitregelung zu keiner Beschränkung des Ehrenamtes führt. Der flächendeckende Feuer- und Katastrophenschutz ist auf die ehrenamtlichen Feuerwehrleute angewiesen“, betonte Hartmut Ziebs.

„Mir ist wichtig, dass auch weiterhin die uneingeschränkt Möglichkeit des ehrenamtlichen Engagements in der Freiwilligen Feuerwehr möglich ist. Änderungen in diesem Bereich könnten zu etwas führen, was letztendlich niemand gewollt hat“, so Rainer Blumenrath.

"Ich freue mich, dass Dr. Peter Liese dieses Thema aufgreift und direkt in Brüssel platziert. Bei vielen freiwilligen Feuerwehrleuten ist die Verunsicherung spürbar", streicht der Landtagsabgeordnete Thorsten Schick die Bedeutung dieser Initiative heraus.

O-Töne:
Hartmut Ziebs (Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes) Ziebs
Rainer Blumenrath (Kreisbrandmeister Märkischer Kreis) Blumenrath
Thorsten Schick (CDU Kreisvorsitzender Märkischer Kreis und Landtagsabgeordneter) Schick
Dr. Peter Liese Liese