Vernunft hat gesiegt / Kein Verbot von Veggie-Burgern, vegetarischen Würsten und vegetarischen Schnitzeln


„Das in der Europäischen Union diskutierte Verbot der Bezeichnungen Veggie-Burger, vegetarische Wurst und vegetarisches Schnitzel ist vom Tisch“, darauf macht Peter Liese aufmerksam. Unterhändler des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und der Vertretung der Mitgliedstaaten im Ministerrat haben sich auf einen Text geeinigt. Insbesondere aufgrund des Widerstands der deutschen Bundesregierung sind die weitreichenden Bezeichnungsverbote vom Tisch genommen worden.

Deutsche Regelung darf nicht unterhöhlt werden / Respekt vor Entscheidung des nationalen Parlaments


Die Europäische Kommission hat ihre Antwort auf die Europäische Bürgerinitiative „My Voice, My Choice“ veröffentlicht, nachdem die Initiative die erforderliche Zahl an Unterschriften erreicht hat. Nach Angaben der Kommission soll kein neues EU-Finanzinstrument geschaffen werden. Stattdessen verweist die Kommission darauf, dass Mitgliedstaaten bestehende EU-Mittel, insbesondere aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), nutzen könnten, wenn sie dies politisch wollen.

Der Arzt und Europaabgeordnete Dr. med. Peter Liese (CDU) sieht die Initiative und die Debatte kritisch und warnt vor einer schleichenden Aushöhlung auch der deutschen, aus seiner Sicht, ausgewogenen Gesetzgebung: „Ich sehe, wie die Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Gruppe die Initiative kritisch. Wir haben in Deutschland eine sehr ausgewogene Gesetzgebung. Diese Gesetzgebung erkennt an, dass wir das Lebensrecht des ungeborenen Kindes schützen müssen, gleichzeitig aber auch die Notlage der Frau respektieren müssen. Das Kind kann nur geboren werden, wenn die Frau es austrägt. Und deswegen gibt es eben keine Strafe für die Frau. Aber es gibt eine Beratungspflicht und vor allem die Verpflichtung des Staates, Hilfsangebote bereitzustellen. Diese sehr ausgewogene deutsche Regelung würde unterhöhlt, wenn die Europäische Kommission es finanziert, dass auch deutsche Frauen im Ausland unter weniger klaren Regelungen eine Abtreibung durchführen lassen könnten“, so Liese.

Gut für die Wirtschaft in unserer Region / Bedenken der Landwirtschaft wurde Rechnung getragen

„Diese Entscheidung ist gut für die Wirtschaft auch in unserer Region“, so kommentierte Peter Liese die Entscheidung der Europäischen Kommission, das Mercosur-Abkommen mit vier südamerikanischen Staaten jetzt vorläufig in Kraft zu setzen. „Experten gehen davon aus, dass der Export von Waren und Dienstleistungen in den nächsten Jahren um 25 Milliarden Euro steigen wird. Es ist ein wichtiger Wachstumsimpuls für unsere Wirtschaft, die zurzeit an vielen Stellen Probleme hat. In einer Zeit, in der Russland ein unschuldiges Land angegriffen hat und auch unsere Werte in Frage stellt, wir herausgefordert werden und leider auch auf die USA unter Trump kein Verlass ist, brauchen wir neue Partner.

Die Bedenken der Landwirte wurden umfassend berücksichtigt. Sektoren wie zum Beispiel die milchverarbeitende Industrie versprechen sich von Mercosur sogar zusätzliches Wirtschaftswachstum. Quoten etwa bei Schweinefleisch sind verschwindend gering. Es geht nur um 0,1 Prozent des europäischen Marktes. Auch bei Rindfleisch geht es umgerechnet nur um 220 Gramm Importe zu einem reduzierten Zollsatz. Das ist also pro Person und Jahr nur ein kleines Steak. Außerdem sind auf Druck der Landwirtschaft zusätzliche Schutzklauseln eingeführt worden“, betonte Liese.

Es wäre völlig absurd, Ethanol für medizinische Anwendungen zu verbieten / Unterschied zwischen Konsum und medizinischer Nutzung muss berücksichtigt werden / Bewährter Wirkstoff bleibt für Infektionsschutz unverzichtbar


„Das ist eine sehr gute Nachricht für Patientinnen und Patienten, für das medizinische Personal und für den Infektionsschutz in Europa. Ethanol ist seit Jahrzehnten bewährt, hochwirksam und im Alltag der Gesundheitsversorgung schlicht unverzichtbar“, begrüßt Dr. Peter Liese, Mitglied im Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments, die Entscheidung des Ausschusses für Biozidprodukte (BPC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), Ethanol weiterhin für die Verwendung in Desinfektionsmitteln zu unterstützen. Der Ausschuss kommt zu dem Ergebnis, dass Ethanol bei sachgerechter Anwendung sicher eingesetzt werden kann. Gleichzeitig konnte keine Einigung darüber erzielt werden, Ethanol als krebserregend oder reproduktionstoxisch einzustufen. Besonders wichtig ist aus Sicht von Liese, dass die bisherige Datenlage kritisch hinterfragt wurde: „Die Einstufung basiert bislang vor allem auf Studien zum Alkoholkonsum. Das hat mit der Anwendung im Krankenhaus oder in der Pflege nichts zu tun. Dort geht es um Hautkontakt und Inhalation und diese Unterschiede müssen berücksichtigt werden.“

„Die Entscheidung des Ausschusses ist ein wichtiges Signal für Vernunft und Augenmaß in der europäischen Gesundheitspolitik. Wir dürfen nicht Äpfel mit Birnen vergleichen: Der Missbrauch von Alkohol hat nichts mit dem gezielten, sicheren Einsatz von Ethanol in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zu tun. Wer Patientinnen und Patienten wirksam schützen will, muss bewährte und unverzichtbare Mittel wie ethanolbasierte Desinfektionsmittel weiterhin ermöglichen. Alles andere wäre ein Rückschritt für den Infektionsschutz in Europa“, erklärte Dennis Radtke, Sprecher der EVP-Christdemokraten im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten.