Schwärzungen auf Bitten der Firmen, die Not war groß / Gemeinsame Impfstoffbeschaffung unter dem Strich ein Erfolg
Das Gericht der Europäischen Union (Früher bekannt als Europäischer Gerichtshof Erster Instanz) hat der Europäischen Kommission in Sachen Impfstoffbeschaffung in weiten Teilen recht gegeben. Viele Punkte, die von einzelnen Europaabgeordneten und einer Gruppe von Impfstoffgegnern aus Frankreich juristisch angefochten wurden, sind nach Ansicht des Gerichts nicht zu beanstanden. Das Gericht stellte allerdings auch fest, dass die Kommission an einigen Stellen hätte besser erklären müssen, warum sie bestimmte Passagen geschwärzt hat.
„Die Impfstoffbeschaffung durch die Europäische Kommission war unter dem Strich ein großer Erfolg. Es ist nicht auszudenken, was geschehen wäre, wenn verschiedene europäische Länder Impfstoff gehabt hätten, andere aber nicht, und es war auch wichtig, dass sich die Europäische Kommission während der gesamten Pandemie und insbesondere im Frühjahr 2021 engagiert hat, um schnell mehr Impfstoff zu bekommen“, erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP Christdemokraten), Dr. Peter Liese.
„Jeder, der das Verhalten der Europäischen Kommission heute kritisiert, sollte sich die Situation im Februar und März 2021 in Erinnerung rufen. In Israel, Großbritannien und den USA gab es bereits reichlich Impfstoff, während die Mengen für die Europäische Union noch sehr bescheiden waren. Dass man in dieser Situation mit den Firmen spricht und auch auf einen Teil der Forderungen der Firmen eingeht, damit die europäische Bevölkerung schnell ausreichend Impfstoff bekommt, ist aus meiner Sicht nicht zu beanstanden. Dass Impfgegner dies beanstanden, ist keine Überraschung, aber jeder, der selbst gerne den Schutz durch die Impfung wollte, muss sich fragen, ob er den Wunsch der Unternehmen nach Schwärzung einzelner Passagen widersprochen hätte und damit die Lieferung weiter verzögert hätte. Es ist gut, wenn die Juristen der Kommission das Urteil jetzt im Detail analysieren und daraus Konsequenzen ziehen, aber die Schlussfolgerung, dass die Kommission hier alles falsch gemacht hat, kann man schon beim ersten Blick auf das Urteil entkräften“, bekräftigte der Arzt und Europaabgeordnete.