Seit wann gibt es die Europäische Union?
Den Anstoß zur Gründung einer europaweiten Union gab der französische Außenminister Robert Schuman in seiner berühmten Erklärung vom 9. Mai 1950. Doch erst am 25. März 1957 wurden die "Römischen Verträge" verabschiedet. Sie bilden die Grundlage für die spätere Europäische Gemeinschaft und bestehen aus der Gründung einer "Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" (EWG) und einer "Europäischen Atomgemeinschaft" (EURATOM). Die Gründungsmitglieder waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande.
Mit Hilfe des "Vertrages über die Europäische Union" (sog. Vertrag von Maastricht) von 1992 werden schließlich die verschiedenen Gemeinschaften zur "Europäischen Union" zusammengeführt. Der EU wurde daneben eine Vielzahl an weiteren Kompetenzen verliehen, die eine enge wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit auf europäischer Ebene ermöglichte. Durch den "Vertrag von Amsterdam" (1997) und den "Vertrag von Nizza" (2001) wurden die Befugnisse auf europäischer Ebene stetig erweitert. Der "Vertrag von Lissabon" ist der vorerst letzte Änderungsvertrag und trat am 1. Dezember 2009 in Kraft (https://european-union.europa.eu/principles-countries-history/principles-and-values/founding-agreements_de).
Wer entscheidet über den Beitritt eines neuen Landes?
Nicht jedes Land kann ohne weiteres der Europäischen Union beitreten. Jedes Land muss zunächst die "Kopenhagener Kriterien" erfüllen. Diese bestehen aus der Übernahme des bestehenden europäischen Rechts, politischen Voraussetzungen wie beispielsweise die Wahrung der Menschenrechte, und wirtschaftlicher Stärke, dem Wettbewerbsdruck im Binnenmarkt standzuhalten. Erst wenn die Kriterien erfüllt sind, stellt das Land einen Aufnahmeantrag an den Rat, der nach tiefgreifender Nachprüfung der jeweiligen Kriterien gegebenenfalls den Status eines offiziellen Beitrittskandidaten verleiht. Die Kommission untersucht laufend die politische und wirtschaftliche Lage und steht dem Bewerberland unterstützend zur Seite. Der Rat kann die Aufnahme des Beitrittskandidaten erst nach Anhörung der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments beschließen. Seit dem Vertrag von Lissabon ist es den Ländern nun erstmals möglich aus der Europäischen Union auszutreten. Vorher gab es diese Chance nach einem Beitritt nicht.
Wie setzt sich das Europäische Parlament zusammen?
Das Parlament hat momentan 720 Angeordnete und davon 96 aus Deutschland und es gibt 8 Fraktionen sowie die Fraktionslosen (https://www.europarl.europa.eu/portal/de). Die CDU ist Teil der "Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP)", der größten Fraktion im Parlament. Die Präsidentin bzw. der Präsident wird für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren, also eine halbe Wahlperiode, gewählt und kann wiedergewählt werden.
Welche Kompetenzen hat das Europäische Parlament?
Entgegen der oftmals verbreiteten Meinung besitzt das Europäische Parlament vielfältige Aufgaben und Kompetenzen.
- Haushaltsbefugnis: Zusammen mit dem Europäischen Rat kontrolliert und bestimmt das Parlament die Ausgaben und Einnahmen der EU
- Kontrollbefugnis: Das Parlament ist befugt Untersuchungsausschüsse einzurichten und der Kommission das Misstrauen auszusprechen. Des Weiteren müssen Rat und Kommission dem Parlament für Fragestunden bereitstehen.
- Legislativbefugnis: Zusammen mit dem Rat beschließt das Europäische Parlament Richtlinien und Verordnungen.
Warum tagt das Europäische Parlament sowohl in Straßburg als auch in Brüssel?
Neben dem Europaparlament sitzen der Rat und die Kommission ebenfalls in Brüssel. Aus diesem Grund tagen die Ausschüsse und Fraktionen in Brüssel. Auf diese Weise kann man schneller und direkter mit den beiden anderen Institutionen zusammenarbeiten. Der offizielle Sitz des Europaparlaments ist hingegen seit 1957 Straßburg. Dieser Ort wurde nicht ohne Grund gewählt. Straßburg besitzt einen hohen symbolischen Stellenwert, da er für die Versöhnung zwischen Frankreich und Deutschland steht. Doch in der heutigen Zeit muss sicherlich darüber diskutiert werden, ob zwei Parlamentssitze nach wie vor notwendig sind.
Wie setzt sich die Europäische Kommission zusammen?
Die 27 Kommissare aus den einzelnen EU-Mitgliedstaaten übernehmen die politische Leitung der Kommission für einen Zeitraum von fünf Jahren. Der Präsident der Kommission überträgt jedem Kommissar die Verantwortung für einen bestimmten Politikbereich. Die derzeitige Präsidentin der Europäischen Kommission ist Ursula von der Leyen. Der Präsident wird vom Europäischen Rat ernannt. In Abstimmung mit dem amtierenden Präsidenten ernennt der Rat auch die anderen Kommissare. Die Ernennung der Kommissare und des Präsidenten bedarf der Zustimmung des Europäischen Parlaments. Die amtierenden Kommissionsmitglieder sind dem Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig, und nur das Parlament ist befugt, die Kommissionsmitglieder zu entlassen. Die laufende Arbeit der Kommission wird von ihren Bediensteten ausgeführt. Dazu gehören u. a. Verwaltungsmitarbeiter, Rechtsanwälte, Wirtschaftswissenschaftler, Übersetzer, Dolmetscher und Sekretariatskräfte. Die Bediensteten sind in verschiedenen Abteilungen, den sogenannten Generaldirektionen (GD), tätig. Mit dem Begriff „Kommission“ können sowohl die 27 einzelnen Kommissare als auch die ständigen Bediensteten oder das Organ als Ganzes bezeichnet werden.
Was ist der Rat der Europäischen Union?
Im politischen System der EU übt der Rat zusammen mit dem Parlament die Gesetzgebung der Europäischen Union aus. Der Rat setzt sich aus den Ministern der einzelnen Mitgliedsstaaten zusammen. Wenn der Rat zusammentrifft, kommen die jeweiligen Fachminister (z.B. die Umweltminister oder die Finanzminister) zusammen. Aus diesem Grund wird der Rat häufig "Ministerrat" genannt. Der Vorsitz im Rat wechselt halbjährlich zum ersten Januar bzw. Juli. Da der Ratsvorsitz mit einer "Organisationshoheit" verbunden ist, ist es von großer Bedeutung welches Land über den Ratsvorsitz verfügt, da verschiedene Länder in der Regel unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Im Jahr 2024 haben Belgien und Ungarn den Ratsvorsitz inne. Deutschland oblag der Ratsvorsitz das letzte Mal im Jahr 2020.
Was sind eine Richtlinie und eine Verordnung?
Richtlinien und Verordnungen sind Rechtsakte der Europäischen Union. Zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens macht die Kommission einen Gesetzesvorschlag. Beim folgenden Entscheidungsverfahren sind der Rat und das Parlament gleichberechtigt und beschließen gemeinsam. Ist eine Richtlinie verabschiedet muss sie in einer gewissen Frist in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei haben die Mitgliedsstaaten jedoch einen inhaltlichen Spielraum, um spezifischen nationalen Gegebenheiten entgegenzukommen. Bei einer Verordnung ist dies nicht der Fall. Sie ist in allen Teilen verbindlich und bietet keine nationalen Spielräume. Die Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, verabschiedete Richtlinien in geltendes Recht umzusetzen. Sollte sich ein Land dennoch weigern, kann dies mit Hilfe eines Vertragsverletzungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof trotzdem durchgesetzt werden. Dem Land droht dann außerdem eine empfindliche Geldstrafe.
Gibt es eine EU-Staatsbürgerschaft?
Einen allgemeinen EU-Personalausweis gibt es nicht. Dennoch sind wir alle "Staatsbürger der Europäischen Union". Uns sind die europaweite Freizügigkeit sowie die Niederlassungsfreiheit in Europa zugesichert. Sollte ein Unionsbürger Hilfe in einem Drittstaat benötigen, sein eigenes Land dort aber kein Konsulat stellt, kann er sich an ein Konsulat von jedem anderen EU-Staat wenden. Somit ergänzt die "Unionsbürgerschaft" die nationale Staatsbürgerschaft.
Wussten Sie schon?
Im Jahr 1988 wurde eine Verordnung verabschiedet, die unter dem Namen Gurkenkrümmungsverordnung in die Geschichte einging. Bis heute gibt es wohl keine berüchtigtere Verordnung aus Brüssel. Eigentlich hieß die Verordnung "Handelsklassenverordnung" und sollte 25 Früchte und Gemüsesorten in drei Klassen einteilen. Dies war eine Forderung des Lebensmittel-Einzelhandels, damit die Verbraucher hochwertigere Ware leichter erkennen können und ihnen so einen Vorteil zu bescheren. Es ging niemals um den Krümmungsgrad einer Gurke. Die Qualität der Gurke wurde in drei Klassen unterteilt, wobei die höchste Klasse offiziell "gut geformt und praktisch gerade" sein sollte. Irgendjemand zog dann diesen Passus aus der Verordnung raus und sorgte dafür, dass laut Meinung des Volkes die verrückt gewordene EU die Krümmung der Gurke vorschreiben möchte. Die Legende, dass die Verordnung eine Ausgeburt Brüsseler Bürokraten gewesen sei, ist also falsch. Mittlerweile hat das Parlament die Verordnung unter dem Stichwort "Bürokratieabbau" rückgängig gemacht. De facto bestehen die Handelsklassen aber weiter, das kann jeder nachprüfen, der im Gemüseregal des Supermarkts auf die Etiketten schaut.
Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
Bislang gab es sechs mehrjährige Finanzrahmen (MFR), einschließlich des derzeitigen für den Zeitraum von 2021 bis 2027. Seit dem Vertrag von Lissabon basiert der MFR nicht mehr auf einer interinstitutionellen Vereinbarung, sondern auf einer Verordnung. Mit dem für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren aufgestellten MFR soll sichergestellt werden, dass die Ausgaben der EU innerhalb der Grenzen ihrer Eigenmittel eine geordnete Entwicklung nehmen. Der MFR umfasst Bestimmungen für die Aufstellung des jährlichen Haushaltsplans der EU. In der MFR-Verordnung werden Ausgabenobergrenzen für weit gefasste Ausgabenkategorien festgelegt, die als Rubriken bezeichnet werden. Die Kommission legte nach ihren ursprünglichen Vorschlägen vom 2. Mai 2018 und infolge des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie am 27. Mai 2020 einen Vorschlag für einen Aufbauplan (NextGenerationEU) vor, der überarbeitete Vorschläge für den MFR 2012-2027 und für Eigenmittel enthielt und in dessen Rahmen ein Aufbauinstrument mit einer Finanzausstattung von 750 Mrd. EUR (zu Preisen von 2018) eingerichtet werden sollte. Dieses Paket wurde am 16. Dezember 2020 im Anschluss an interinstitutionelle Verhandlungen angenommen. Angesichts neuer Entwicklungen wurde der MFR im Dezember 2022 und dann im Februar 2024 erneut einer tiefgreifenderen Überarbeitung unterzogen. (https://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/29/mehrjahriger-finanzrahmen)
Forschungsrahmenprogramm der EU
Das erste Forschungsrahmenprogramm wurde 1983 eingerichtet. In den darauffolgenden Jahrzehnten wurde über nachfolgende Forschungsrahmenprogramme finanzielle Unterstützung für die Umsetzung der Forschungs- und Innovationspolitik der EU bereitgestellt. Im Mittelpunkt der Programme steht nicht länger nur die Unterstützung grenzübergreifender Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Technologie, sondern auch eine tatsächliche Koordinierung von Maßnahmen und Strategien auf EU-Ebene. Horizont Europa ist mittlerweile das neunte Forschungsrahmenprogramm und hat eine Laufzeit von 2021 bis 2027. Es ist das bisher umfangreichste und ambitionierteste Programm mit einer Mittelausstattung von über 93 Mrd. EUR. Außerdem gibt es noch die Kohäsionspolitik und andere EU-Programme, die Möglichkeiten für forschungsbezogene Projekte eröffnen, darunter die europäischen Struktur- und Investitionsfonds, Erasmus+, das Programm für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE), die Fazilität „Connecting Europe“ sowie die Gesundheitsprogramme der EU. B. (Internationale) Koordinierung und Zusammenarbeit Das Netz des europäischen Raums der Forschung (EFR-NET) wurde 2002 eingerichtet, um die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen nationalen und regionalen Forschungsprogrammen zu stärken. Außerdem sollen damit die in den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern durchgeführten Programme durch Vernetzung, gemeinsame Vorhaben und die „gegenseitige Öffnung“ der Programme gefördert werden.