Auch Rat nimmt Entlastungspaket an / Deutschland enthält sich als einziger Mitgliedstaat


Nachdem das Europäische Parlament Ende April einem gezielten Entlastungspaket für Landwirte zugestimmt hatte, hat nun auch der Rat der Mitgliedstaaten die Änderungen angenommen. Damit ist der Weg für die Umsetzung frei. Peter Liese zeigt sich sehr erfreut: „Über Bürokratieabbau dürfen wir nicht nur reden, sondern wir müssen konkret zeigen, wie es geht. Deswegen ist es sehr wichtig, dass die Mitgliedstaaten heute den konkreten Entlastungen für unsere Landwirte zugestimmt haben. Viele Auflagen, die bisher galten und die Landwirte vor Herausforderungen gestellt hatten, werden jetzt gelockert oder ganz abgeschafft.“

Bei der Abstimmung enthielt sich aber Deutschland als einziger Mitgliedstaat. „Selbst hier hat sich der Grüne Bundeslandwirtschaftsminister nicht durchringen können, sich für die Belange der Landwirte einzusetzen. Unsere Landwirte leisten einen wichtigen Beitrag zur Pflege der Kulturlandwirtschaft und für die Nahrungsmittelversorgung. Wertschätzung sollte sich nicht nur in Worten ausdrücken, sondern auch in Taten. Ich bin mit den Landwirten nicht erst seit den Demonstrationen Anfang diesen Jahres, sondern schon seit vielen Jahren im Gespräch und freue mich, dass wir gemeinsam etwas konkretes erreichen konnten“ erklärte Liese.


Im Parlament hatte sich eine große Mehrheit gegen massiven Widerstand der Grünen und großen Teilen der Sozialdemokraten für zahlreiche Erleichterungen durchgesetzt. Die Verpflichtung, 4% der Fläche jedes Jahr stillzulegen, ist für die gesamte laufende Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik bis Ende 2027 aufgehoben. Außerdem profitieren Kleinbetriebe vom Wegfall von Kontrollen und Sanktionen. Um die Unterstützung aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu erhalten, auf die Landwirte in Europa Anspruch haben, müssen diese eine Reihe von Bedingungen einhalten, die der Umwelt und dem Klima zugutekommen. Diese grundlegenden Standards werden als GLÖZ bezeichnet, was „guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand“ bedeutet. Diese Bedingungen werden nun gelockert. Die sogenannten GLÖZ-Kontrollen für Betriebe bis 10 ha, die in unserer Region vor allen Nebenerwerbslandwirte betreffen, fallen weg. „Das bedeutet nicht, dass sämtliche Umweltmaßnahmen gestrichen werden. Es bleibt dabei, dass ein Teil der Mittel nur zur Verfügung gestellt wird, wenn man sich an sogenannte ‚Ecoschemes‘, also besonderen Maßnahmen für die Umwelt, beteiligt. Außerdem bleibt es auch dabei, dass kleine und mittelgroße Betriebe besser gefördert werden als früher, als die Förderung nur pro Hektar stattfand“, erklärte Liese.