Schutz der Außengrenze im gemeinsamen Interesse / Europa ist handlungsfähig

Das Europäische Parlament in Straßburg hat heute eine gemeinschaftliche Verantwortung für den Schutz der EU-Außengrenzen unter Respektierung des grundlegenden Prinzips der nationalen Souveränität beschlossen. Darauf machte Peter Liese aufmerksam. "Die heutige Entscheidung zeigt, dass Europa allen Unkenrufen zum Trotz handlungsfähig ist, um die dringenden Probleme zu lösen. Zwischen dem Gesetzgebungsvorschlag der Kommission und der heutigen Annahme im Europäischen Parlament lag gerade einmal ein halbes Jahr. Der wirksame Schutz der Außengrenze ist kein griechisches oder italienisches Problem, sondern im gemeinsamen europäischem Interesse. Deshalb ist es gut, dass Europa hier tätig wird." Liese zeigte sich überzeugt davon, dass durch den heutigen Beschluss die europäische Agentur für Grenz- und Küstenschutz „Frontex“ effizienter, schlagkräftiger und stärker wird. Derzeit verfüge Frontex über 343 Experten, die dauerhaft für die Agentur arbeiten, sie sollen auf 640 im nächsten Jahr steigen, so Liese.

Im Krisenfall erhalte der betroffene Mitgliedsstaat außerdem Unterstützung durch sogenannte Rapid Reaction Teams, die aus einem Pool von nationalen Grenzschützern gestellt werden. Ihre Zahl steigt auf 1500 und sie sollen innerhalb von fünf Tagen in die Krisenzone entsandt werden. Früher musste Frontex oft Monate auf die Spezialisten der Mitgliedsstaaten warten, bis diese an den Hot Spots ankamen. Außerdem findet eine jährlich Analyse über Schwachstellen und besonders kritische Situationen an den europäischen Außengrenzen statt, um präventiv Problemfelder zu erkennen und den betreffenden Mitgliedsstaaten Empfehlungen für deren Behebung auszusprechen. Diejenigen Mitgliedsstaaten, die eine dauerhafte Bedrohung für die Sicherheit und Ordnung der übrigen EU-Mitgliedsstaaten darstellen und nicht bereit sind, ihre Außengrenzen durch nationale Maßnahmen und mit Hilfe des Rapid Reaction Experten abzusichern, können vorübergehend aus dem Schengen-Verbund ausgeschlossen werden. Konkret bedeutet dies, dass die anderen Schengen-Staaten Grenzkontrollen von bis zu zwei Jahren wieder einführen dürfen. "Ich halte dies in außerordentlichen Fällen für vertretbar", so Liese.