Wer sich korrekt verhält, soll auch nicht zahlen – Mitgliedsstaaten können weiterhin über Gebührenerhebung entscheiden / Lebensmittelbetrüger härter bestrafen


Vertreter des Europäischen Parlaments und der Mitgliedsstaaten haben sich nach jahrelangen Beratungen auf eine neue „Verordnung über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts“ (amtliche Kontrollen) verständigt. Dieser Einigung wurde heute vom zuständigen Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit im Europäischen Parlament bestätigt. Darauf machte der Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-Christdemokraten) im Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Dr. Peter Liese, aufmerksam.



Nach zahlreichen Lebensmittelskandalen in der Vergangenheit, wie beispielsweise bei der Umdeklarierung von Pferdefleisch, sollen die Mitgliedsstaaten nach dem Willen des Europäischen Parlaments die Strafen für Betrüger verschärfen. „Betrug darf sich niemals lohnen. Ich finde, dass diejenigen die Millionen durch Betrug ergaunert haben und die die derzeitige Strafen kaum trifft, zukünftig härter bestraft werden müssen, als etwa Kleinkriminelle. Deshalb sollen die Mitgliedsstaaten Lebensmittelbetrüger hart bestrafen. Diese Strafen sollen sich auch an dem durch Betrug erzielten Gewinn orientieren. Je höher die Gewinn, desto höher die Strafe.“


Ein wesentlicher Bestandteil der Diskussionen um die Kontrollverordnung war die Finanzierung dieser Kontrollen und der Kontrollbehörden. Der Kommissionsvorschlag sah vor, dass die Behörden Gebühren erheben müssen, auch wenn keine Probleme auftauchen. CDU und CSU im Europäischen Parlament haben dies stets abgelehnt und waren damit letztendlich erfolgreich. Bei dem Thema Gebühren bleibt somit alles beim alten.

„Ich bin froh, dass wir nach jahrelangen Beratungen endlich zu einer Einigung gekommen sind. Die Lebensmittelskandale der Vergangenheit haben uns verdeutlicht, dass wir die Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen in der gesamten EU verbessern müssen. Dies wird durch die neuen Regelung gewährleistet und der Schutz der Verbraucher so deutlich verbessert“, so Liese.


Liese weiter: „Unsere Lebensmittel gehören zu den sichersten weltweit. Dafür sind aber wirksame Kontrollen notwendig, die natürlich auch Kosten verursachen. Aber ob die Mittel aus Gebühren oder Steuermittel finanziert werden, muss den Mitgliedsstaaten überlassen bleiben. Das geht Europa solange nichts an, solange die Kontrollen ordnungsgemäß nach europäischen Standards durchgeführt werden. Natürlich muss es auch eine Unterscheidung zwischen dem global agierenden Großunternehmen und der Dorfbäckerei geben. Es wäre das falsche Signal gewesen, dem kleinen Bäcker oder der Metzgerei um die Ecke Gebühren aufzuerlegen, wenn sich diese stets korrekt verhalten haben und die Kontrolle einwandfrei verlaufen ist“, so der CDU-Europaabgeordnete.

Liese appellierte an die deutschen Bundesländer, insbesondere an NRW-Minister Remmel, den Spielraum zu nutzen, um auf Pflichtgebühren zu verzichten. „Statt dem kleinen Lebensmittelhandwerk das Leben unnötig schwer zu machen, sollten wir sie nach besten Möglichkeiten unterstützen.“

Das Europäisches Parlament und Mitgliedsstaaten müssen der Einigung noch offiziell zustimmen. Dies gilt jedoch als sicher.