Quecksilberausstoß weltweit eindämmen / Europäische Verbraucher profitieren / Umsetzung der UN-Minamata-Konvention


In dieser Woche haben sich Unterhändler des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten auf eine neue EU-Quecksilberverordnung verständigt. Der Kompromiss ist Teil eines Pakets zur Umsetzung der sogenannten UN-Minamata-Konvention durch die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten, die die Nutzung des hochgiftigen Quecksilbers weltweit eindämmen soll. Der CDU-Europaabgeordnete und Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-Christdemokraten) im Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Dr. med. Peter Liese, bewertete die Einigung als ausgewogenen und realistischen Kompromiss, der viele Themen- und Industriebereiche betreffe. „Quecksilber ist ein hochgiftiges Schwermetall, das in hoher Dosierung tödlich ist. Es ist daher richtig, dass wir hier im Interesse der Gesundheit und der Umwelt weltweit streng regulieren, und zwar nicht nur dort wo die Quecksilberemissionen unmittelbar entstehen, sondern auch dort, wo sie hin transportiert werden.“

So sieht die neue Verordnung unter anderem ein Verbot, beziehungswiese einen streng regulierten Im- und Export vor. Die Verwendung von Quecksilber bei der industriellen Produktion soll außerdem deutlich reduziert werden.“ Liese betonte, dass in Deutschland und Europa im weltweiten Vergleich bereits strenge Vorgaben Quecksilber betreffend in Kraft sind. „Von den hohen Standards, die in Minamata beschlossen und jetzt durch die EU umgesetzt werden, profitieren aber natürlich auch die europäischen und deutschen Verbraucher durch einen weltweit sinkenden Ausstoß. Insbesondere die Quecksilberbelastung von Fischen ist nämlich vielerorts auch in Europa schon ein Problem“, so Liese. 

 

Der CDU Europaabgeordnete zeigte sich erfreut darüber, dass völlig überzogene Forderungen, etwa nach einem sofortigen Komplettverbot bestimmter industrieller Prozesse oder einem sofortigen Zahnamlagamverbot, vom Tisch sind. „Wir dürfen hier nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Die Sicherheitsstandards in Deutschland und Europa sind sowohl im Umwelt-, als auch im Gesundheitsbereich sehr hoch. Eine Fabrikschließung in Deutschland aufgrund des Verbots bestimmter industrieller Prozesse würde sicherlich nicht die Akzeptanz europäischer Umweltpolitik erhöhen. Forderungen nach einem sofortigen Verzicht auf Zahnamalgam halte ich auch aus gesundheitspolitischen Erwägungen für völlig überzogen. Ich bin daher froh, dass wir auch in diesem Bereich einen Kompromiss mit Augenmaß gefunden haben.“ So soll ab dem 1. Juli 2018  Zahnamalgam bei Kindern sowie schwangeren und stillenden Frauen nur noch in absoluten medizinischen Ausnahmen verwendet werden. Bis 2020 wird geprüft, ob Zahnärzte ab 2030 ganz darauf verzichten sollen. „Ich denke, dass diese Regelung nicht nur realistischer, sondern auch im Interesse der Patientinnen und Patienten deutlich besser ist, als die Idee eines Komplettverbots von Amalgam“ so Liese.


Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten müssen der Einigung noch final zustimmen.