Wichtiger Schritt zum Schutz der Umwelt und der Sicherheit der Autofahrer


„Die EU-Institutionen ziehen drastische Konsequenzen aus dem Abgas-Skandal. Ein neues Marktüberwachungssystem ist dringend notwendig, denn wenn ein Auto in einem Mitgliedstaat genehmigt ist, hat es in der ganzen EU freie Fahrt. Nach den bisherigen Regelungen sind allein die nationalen Behörden für die Bescheinigung zuständig, dass ein Fahrzeug alle Anforderungen erfüllt, um auf den Markt gebracht zu werden. Jetzt kann die EU Kommission den Mitgliedsstaaten bei ihrer Kontrollarbeit auf die Finger schauen“, so Peter Liese, der auch umweltpolitischer Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-Christdemokraten) ist.

Das Europäische Parlament hat das Verhandlungsergebnis der EU-Institutionen zur Typgenehmigungs-Verordnung bestätigt. Bei der Typprüfung wird untersucht, ob alle EU-Bestimmungen für neue Modelle erfüllt sind. „Bei der Kfz-Marktzulassung geht es nicht nur um die Abgas- und Verbrauchsmessung, sondern vor allem auch um Vorschriften zur Fahrzeugsicherheit. Deshalb ist die neue Richtlinie ein wichtiger Schritt zum Schutz der Umwelt und der Sicherheit der Autofahrer“, so Liese. Die Kommission hatte im Januar 2016 die Neufassung der Verordnung vorgeschlagen und Rat, Kommission und Europaparlament hatten sich im Dezember auf die Reform der Typgenehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen geeinigt. Die Verordnung wird ab dem 1. September 2020 gelten.



Durch die neuen Regelungen werden die europäischen Strukturen der Typengenehmigung und der Marktüberwachung ausgebaut. Jeder Mitgliedstaat muss eine jährliche Mindestanzahl an Kontrollen[1] bei Fahrzeugen durchführen. Mindestens 20 % dieser Kontrollen prüfen die Abgase der Autos, wobei die Emissionen unter realen Fahrbedingungen zu überprüfen sind. Die Kommission darf außerdem unabhängige Marktüberwachungstests durchführen. Bei Verstößen kann die Kommission Bußgelder gegen Hersteller verhängen, die für jedes nichtkonforme Fahrzeug bis zu 30 000 € betragen können.

„In der Vergangenheit stand die Abhängigkeit der Testunternehmen von einzelnen Herstellern in der Kritik. Mit der Richtlinie wurden Transparenzverpflichtungen für technische Dienste eingeführt, die diesem Problem entgegenwirken werden“, so Liese.

Die Kommission wird darüber hinaus bemächtigt alle 5 Jahre Audits von Typgenehmigungsbehörden durchzuführen.

[1] mind. 1 Überprüfung durch die Mitgliedstaaten bei 40000 Neuwagen