Gebäudesektor ist wichtig für Erreichung der Klimaziele  

Insgesamt rund ein Drittel der CO2-Emissionen entstehen in Deutschland im Gebäudesektor. "Es ist dringend notwendig, dass wir auch in diesem Sektor endlich anfangen, klimafreundlicher zu werden, auch, um die nationalen Klimaziele zu erreichen. Verbesserungen im Bereich der Energieeffizienz können CO2-Emissionen senken und letztlich spart man eine Menge Energie ein, was auch dem Geldbeutel dient", so Peter Liese. "Daher ist es gut, dass es nun steuerliche Förderung für energetische Gebäudesanierung geben wird", so Liese. Im Kern profitieren alle Bürgerinnen und Bürger von der Förderung, die Sanierungsmaßnahmen an von ihnen selbst genutztem Wohneigentum vornehmen. Dabei müssen die Wohnung oder das Haus mindestens 10 Jahre alt sein. Insgesamt sind Sanierungen bis zu 200.000 Euro förderfähig und steuerlich bis 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre verteilt absetzbar. Maßnahmen, die gefördert werden, sind zum Beispiel Wärmedämmung von Wänden, Austausch von Fenstern und Außentüren oder die Erneuerung einer Heizungsanlage. Da die steuerliche Förderung zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, kann dies bereits in der Einkommenssteuer für 2020, also im nächsten Jahr, geltend gemacht werden.

"Wir müssen unbedingt die Renovierungsrate in der EU ankurbeln, um langfristig die Klimaziele erreichen zu können. Es ist gut, dass der Europäische Green Deal auch dieses Thema aufgegriffen hat und die Kommission eine Renovierungsinitiative vorstellen will", so Liese. Neben der steuerlichen Förderung wird es außerdem eine Förderung in Höhe von 40 Prozent der Kosten für den Austausch einer alten Ölheizung geben. Zusätzlich werden die bereits bestehenden KfW-Programme noch optimiert.

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie u.a. hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Klimaschutz/2020-02-07-steuerliche-foerderung-energetischer-gebaeudesanierungen.html#:~:text=Wie%20hoch%20ist%20die%20F%C3%B6rderung,50%25%20der%20anfallenden%20Kosten%20abzugsf%C3%A4hig.