Deutschland hatte ohnehin ambitionierte Klimaziele, nun sind Ziele auch für andere Mitgliedstaaten festgeschrieben / Nachhaltige Forstwirtschaft unterstützen / Kommission muss am Donnerstag Vorschlag für schnellere und einfachere Verfahren machen


Das Europäische Parlament hat am Dienstag in seiner Sitzung in Straßburg seine Verhandlungsergebnisse zu drei wichtigen Klimaschutzgesetzen angenommen. Es geht um die Aufteilung der Ziele auf die Mitgliedstaaten, die Anstrengungen von Land- und Forstwirtschaft zum Klimaschutz und die Marktstabilitätsreserve (MSR) im Europäischen Emissionshandel. Alle drei Gesetzgebungsvorhaben wurden mit einer breiten Mehrheit angenommen. Dazu erklärte der umweltpolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP, Christdemokraten), Peter Liese: „Wir sind der Erreichung ambitionierter Klimaziele für 2030 ein großes Stück nähergekommen. Vor allem die LULUCF-Verordnung hilft uns, unser Ziel sogar von 55 % auf 57 % zu erhöhen. Ich bin dem verantwortlichen Schattenberichterstatter der EVP Norbert Lins sehr dankbar. Bei der Umsetzung ist es wichtig, die Land- und Forstwirtschaft dabei zu unterstützen, CO2 zu speichern. Die nationalen Klimaziele, die im Rahmen der sogenannten Effort Sharing Regulation festgeschrieben werden, umfassen alle Bereiche, die bisher nicht vom Europäischen Emissionshandel erfasst sind, also den Straßenverkehr, das Heizen von Gebäuden, die Land- und Forstwirtschaft sowie die Abfallbeseitigung. Mitgliedstaaten haben unterschiedliche, an ihre Wirtschaftskraft angepasste Ziele. So sind etwa die Ziele für Rumänien und Bulgarien weniger ambitioniert als die Ziele für Deutschland, Dänemark, Finnland, Luxemburg oder Schweden. Wir müssen die Tatsache berücksichtigen, dass in den reicheren EU-Ländern manche Familien teilweise drei Autos haben und in Rumänien und Bulgarien teilweise noch Pferdefuhrwerke genutzt werden. Das deutsche Ziel ist absolut kompatibel mit dem Ziel, das sich Deutschland noch unter der Regierung von Angela Merkel nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts selbst gegeben hat. Es ist gut, dass jetzt auch die anderen europäischen Länder feste Ziele haben.“


Liese regte an bei der Begrifflichkeit positiver zu formulieren: „Im englischen Sprachgebrauch heißt die Regelung zu den nationalen Zielen ‚Effort Sharing‘. Das wird aus meiner Sicht mit ‚Lastenteilungsverordnung‘ nicht besonders gut übersetzt. Gut gemachter Klimaschutz muss keine Last sein, aber ohne Zweifel müssen wir uns anstrengen. Formal heißt die Verordnung im Englischen sogar ‚Climate Action‘ und dieser positive Begriff sollte auch im Deutschen als ‚Klimaaktion‘ genutzt werden.“

Mit Blick auf die Veröffentlichung des Net Zero Industry Act am kommenden Donnerstag erklärte der Umweltpolitiker: „Wichtig ist, dass die Kommission weiter an den Voraussetzungen für erfolgreiche Klimapolitik arbeitet. Ich erwarte sehnsüchtig den Net Zero Industry Act, den die Kommission am Donnerstag vorstellen will. Wir brauchen schnellere und einfachere Genehmigungsverfahren für all die Technologien, die wir zur Bekämpfung des Klimawandels brauchen. Das ist auch angesichts des us-amerikanischen IRA nötig. Wie ein Kollege es ausgedrückt hat, darf Europas Antwort auf den IRA nicht ‚Europe First‘ heißen, sondern muss ‚Europe Fast‘ lauten.“