Mitgliedstaaten haben die Pflicht, 100% der Mittel zielgerichtet und unter Berücksichtigung sozialer Aspekte auszugeben /
Umsetzung dieser Forderung hat jetzt oberste Priorität / Jeder der CO2 einspart, gewinnt / ETS 2 für Wärme und Straßenverkehr bedeutet keine(!) Belastung für deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher und Mittelstand, sondern schafft Gerechtigkeit in Europa und mehr Klimaschutz

„Ich bin sehr froh, dass das größte Klimaschutz-Gesetz aller Zeiten heute von einer riesigen Mehrheit im Europäischen Parlament unterstützt wurde. Der Emissionshandel ist das Kernelement des Fit-for-55 Pakets und bringt 25-mal so viel für die CO2 Reduktion bis 2030 wie die umstrittene Regelung zum CO2 Ausstoß von PKWs. Ich bin optimistisch über die Abstimmung im Ministerrat nächste Woche, auch wenn es durch das Verhalten der Ampel bei CO2 PKW in Europa zu Turbulenzen gekommen ist.“, so Peter Liese, umweltpolitischer Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP, Christdemokraten) und Berichterstatter für den europäischen Emissionshandel.  

„Ich bin sehr dankbar für die Unterstützung dieses Ergebnisses auch außerhalb des Parlaments, also z.B. aus der Wissenschaft, Umwelt- und Wirtschaftsverbänden. Jetzt kommt es darauf an, die Beschlüsse umzusetzen und zu kontrollieren. Dabei ist mir besonders wichtig, dass die Mitgliedstaaten ihrer Verpflichtung nachkommen, die Mittel zielgerichtet auszugeben. Für diese Verpflichtung hat das Europäische Parlament 20 Jahre gekämpft und wir haben sie jetzt erreicht. Es gibt nicht nur europäische Mittel (Innovationsfonds, Modernisierungsfonds und Klima-Sozialfonds), die wir erheblich aufgestockt haben, sondern die Mitgliedstaaten müssen auch die nationalen Einnahmen aus dem ETS für ganz bestimmte Zwecke ausgeben.

Das heißt, diese Mittel dürfen nicht in den nationalen Haushalten verschwinden, sondern müssen für den Umbau zur Klimaneutralität verwendet werden, zum Beispiel für den Ausbau von erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, oder neue Technologien in der Industrie wie CO2-Abscheidung und Lagerung bzw. Nutzung von CO2. Beim ETS 2 für Wärme und Verkehr ist ganz wichtig, klarzustellen, dass die Verabschiedung der europäischen Gesetzgebung für deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher sowie den deutschen Mittelstand keine(!) zusätzliche Belastung mit sich bringt, weil ein solches System in Deutschland schon existiert. Wir schaffen mehr Fairness, weil sich jetzt alle Europäer gleichermaßen am Klimaschutz beteiligen und wir dadurch mehr erreichen. Für den deutschen Mittelstand ist die Regelung ganz wichtig, weil jetzt endlich Wettbewerbsgleichheit besteht. Nicht nur wie bisher deutsche Unternehmen, sondern auch polnische, tschechische und französische Unternehmen sind in Zukunft in das System einbezogen.

Beim ETS 2 muss die Nutzung der Mittel insbesondere nach  sozialen Kriterien geschehen[1]. Das ist nicht nur im Klimasozialfonds festgeschrieben, sondern gilt auch für den Rest der Einnahmen aus dem ETS 2, der noch höher ist. Dies wird in der Tat eine Änderung in Deutschland bedeuten, denn Deutschland hat die Mittel bisher nicht nach sozialen Kriterien ausgegeben. Sozial Schwache und damit meine ich nicht nur Rentner oder Arbeitslose, sondern gerade hart arbeitende Familien oder Alleinstehende, die sich den Umbau alleine nicht leisten können, müssen gezielter unterstützt werden. Die Klimakrise ist dramatisch. Auch in Europa leiden wir bereits darunter. Es gibt keine Alternative zur Reduzierung der Emissionen, aber Klimaschutz muss ab heute sozialer gestaltet werden als bisher - auch in Deutschland,“ sagte der CDU-Europaabgeordnete.

[1]Artikel 10 (ETS 1)

3. Member States SHALL determine the use of revenues generated from the auctioning of allowances referred to in paragraph 2, [...] or the equivalent in financial value of these revenues, for one or more of the following:” [...]
Artikel 30d (ETS 2 revenues)
5.  Member States SHALL determine the use of revenues generated from the auctioning of allowances referred to in paragraph 4, [...] or the equivalent in financial value of these revenues for one or more of the purposes referred to in Article 10(3), giving priority to activities that can contribute to address social aspects of the emission trading under this Chapter, or for one or more of the following: [...]