Europäische Institutionen dürfen deutsches Gesetz in diesen Fragen nicht beeinflussen

Es gibt kein Recht auf Sterbehilfe. Ich hielte es für fatal, wenn der Europarat oder eine andere europäische Institution sich in dieser Frage in deutsches Recht einmischen würde. Deutschland hat gute Gründe, Tötung auf Verlangen und Beihilfe zum Selbstmord zu verbieten, beziehungsweise sehr restriktiv zu regeln. Die parlamentarische Versammlung des Europarates hat sich in den letzten Jahren sehr intensiv mit der Frage auseinandergesetzt und ein Recht auf Sterbehilfe eindeutig verneint. Stattdessen sollen Palliativmedizin und Hospiz-Bewegung stärker unterstützt werden. Dies ist der richtige Weg für Deutschland und auch für andere Länder in Europa (anlässlich eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg. Der Gerichtshof hat heute keine Grundsatzentscheidung in Sachen Sterbehilfe getroffen).