Position des Europäischen Parlamentes kann Koalitionsstreit überwinden und europäische Lösung herbeiführen/ Zeitlich begrenzte Zulassung mit strengen Auflagen vor allem bei der Behandlung kurz vor der Ernte

Der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-Christdemokraten), Peter Liese, appellierte an die Bundesregierung und die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sich bei der Lösung des Streits um das Pflanzenschutzmittel Glyphosat an der Position  des Europäischen Parlamentes zu orientieren.

 

Nach intensiven Diskussionen hatte das Parlament im April einen Kompromiss angenommen, der mit breiter Mehrheit unterstützt wurde. Glyphosat soll nur für sieben Jahre und nicht wie ursprünglich geplant 15 Jahre zugelassen werden. Die Kommission erhält das Recht, bei Vorliegen neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse die Genehmigung früher zu entziehen. Vor allem aber sollen europaweit sehr viel strengere Auflagen als bisher eingeführt werden. "In Deutschland ist es seit einigen Jahren verboten, Glyphosat zur Sikkation einzusetzen. Hier wird kurz vor der Ernte die Kulturpflanze abgetötet, um den Erntezeitpunkt zu bestimmen oder das Verarbeiten der Kulturpflanze mit den Erntemaschinen zu erleichtern. Wenn Glyphosat kurz vor der Ernte eingesetzt wird, ist die Wahrscheinlichkeit, dass im Futter oder Lebensmittel Rückstände enthalten sind, sehr viel größer als wenn es zu einem anderen Zeitpunkt eingesetzt wird. Die Position der SPD in Deutschland halte ich für unangemessen, da bei einer Nichtverlängerung der Genehmigung Glyphosat am 30.6. aus dem Verkehr genommen werden muss. In vielen Bereichen gibt es aber keine Alternative und wir können nicht ganz Europa zum 30.6. auf Bioanbau umstellen. Auf der anderen Seite ist Glyphosat sicher nicht so unproblematisch wie es manche darstellen. Man sollte in Europa viel vorsichtiger damit umgehen als bisher", so Liese.

Das Europäische Parlament ist in dieser Frage nicht als mitentscheidender Gesetzgeber tätig, da es sich um einen Durchführungsakt einer bestehenden Gesetzgebung handelt. Das Parlament kann lediglich die Zulassung stoppen, wenn die Europäische Kommission ihre rechtlichen Befugnisse überschritten hat. Ob dies im vorliegenden Fall so ist, ist unter Juristen umstritten. Trotzdem könnte die Position des Parlamentes am Ende angenommen werden, da die Frage auch unter den Mitgliedstaaten umstritten ist. Ohne die Zustimmung Deutschlands ist aller Voraussicht nach keine Mehrheit in dem Expertenausschuss, der über die Frage berät, zu erzielen.