Ärzte und Forscher aus der Region haben sich für den Beschluss eingesetzt

Digitale Patientenakte bringt viele Vorteile für Patienten und Forschung, unter anderem gegen Krebs / Große Hilfe bei medizinischen Notfällen im Ausland

Am Mittwoch hat das Europäische Parlament im Plenum seine Positionen zur Verordnung für einen Europäischen Gesundheitsdatenraum beschlossen.

Die Europäische Verordnung wird dazu führen, dass allen Patientinnen und Patienten die Möglichkeit gegeben wird, ihre Gesundheitsdaten über Smartphones oder elektronische Gesundheitskarten zu speichern und dann, wenn sie es wollen, an den behandelnden Arzt weiterzugeben. Durch technische Lösungen wird es auch möglich sein, die Daten im europäischen Ausland, in einer anderen Sprache zur Verfügung zu stellen. Das heißt, zum Beispiel, wenn eine Studentin oder ein Student im Auslandssemester plötzlich einen Notfall hat, kann man unkompliziert über Vorerkrankungen, Medikamente und Allergien informieren. Gleiches gilt für Geschäftsreisende oder Urlauberinnen und Urlauber. „Dies ist ein großer Fortschritt, vor allem in Notfällen im Ausland, und erleichtert die medizinische Versorgung. Wer schon einmal einen medizinischen Notfall im Ausland hatte, weiß, wie schwierig es ist, den behandelnden Arzt über Vorerkrankungen, Medikamente oder Allergien zu informieren. Mit der digitalen Patientenakte können Medikationspläne, medizinische Bilder oder Laborergebnisse einfach mit Ärzten geteilt werden. Das ist ein echter Quantensprung für alle Patienten. Dabei kann jeder selbst entscheiden, wer auf seine Gesundheitsdaten zugreifen darf, was er sehen soll und welche Daten verborgen bleiben“, fügte Dr. Peter Liese hinzu.


Im Extremfall kann dieses System Menschenleben retten, weil Missverständnisse vermieden werden und man sofort gezielt behandeln kann. Mediziner und Wissenschaftler aus der Region, wie zum Beispiel Professor Dr. Veit Braun, Chefarzt der Neurochirurgie am Jung-Stillen-Krankenhaus in Siegen und Professor an der Lebenswissenschaftlichen Fakultät der Uni Siegen, beschrieb bei einer Veranstaltung zum Thema Krebs folgende Situation: Ein Patient ist nicht ansprechbar, und er fragt die Angehörigen nach den Medikamenten, die der Patient nimmt. Daraufhin lautet die Antwort oft nur: „So grüne Tabletten“... Der Europäische Gesundheitsdatenraum würde hier ermöglichen, die Krankheitsgeschichte schnell ausfindig zu machen und die richtige Diagnose zu stellen.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Verordnung ist die sogenannte Sekundärnutzung von Daten in pseudonymisierter Form, das heißt ohne Rückverfolgbarkeit, für Forschungszwecke. Dies ist laut Liese von großem Wert für die Bekämpfung von Krankheiten wie Krebs und war ein wichtiger Bestandteil des Europäischen Krebsaktionsplans von 2021: „Die Entscheidung ist damit auch sehr wichtig für Wissenschaftler, die Patienten helfen wollen, denen wir bisher nicht ausreichend helfen konnten. Krebsforscher aus ganz Europa haben verzweifelt auf diesen Beschluss gewartet", so der Arzt und Europaabgeordnete.