Fortführung der Ausnahme für Bleibatterien wichtig für lokale Hersteller wie Hoppecke

In der Europäischen Union fallen jährlich zwischen 8 und 9 Millionen Tonnen Altfahrzeuge und somit Abfälle an, die ordnungsgemäß und umweltgerecht entsorgt werden müssen. „Möglichst viel soll recycelt werden, deshalb verbietet die Altfahrzeug-Richtlinie bestimmte Stoffe wie die Schwermetalle Blei, Quecksilber und Kadmium“, erklärt Peter Liese. Für bestimmte Anwendungen gibt es aber Ausnahmen, so auch für die Bleibatterien. Am 18.10. haben darüber die EU-Institutionen für weitere 5 Jahre entschieden. „Ich freue mich, dass Bleibatterien wieder für 5 Jahre eine Ausnahme gewährt wurden, es gibt einfach noch keine wirkliche Alternative für die meisten Anwendungsbereiche. Die Alternativstoffe seien entweder selten oder erfüllten nicht die benötigten Anforderungen, daher sei in den nächsten Jahren ein genereller Verzicht auf Blei nicht möglich".

Brettspiel ist tolle Möglichkeit, um das Bewusstsein für die Funktionsweise der EU zu verbessern

Das Europa Zentrum Baden-Württemberg und die Landeszentrale für politische Bildung haben in Kooperation ein Brettspiel entwickelt, dass Bürgerinnen und Bürgern die Funktionsweise der EU näher bringen soll. Auf spielerische Art und Weise soll das Brettspiel „Legislativity“ die Verfahren durch die EU-Richtlinien und Gesetze entstehen vermitteln. Dabei geht es in erster Linie darum wie die EU-Staaten und das Europäische Parlament zusammenarbeiten und einen Ausgleich zwischen rein nationalen Interessen finden müssen, damit am Ende ein zufriedenstellendes Ergebnis für alle steht. Wetteifern um die nötigen Mehrheiten in EU-Kommission, Ministerrat und Europäischen Parlament machen „Legislativity“ aus. „Ich freue mich sehr über dieses Projekt. Legislativity bietet eine tolle Möglichkeit, um das Verständnis für die Funktionsweise der EU zu verbessern“, erklärt Peter Liese und merkt an, dass „es von großer Bedeutung ist für unsere Demokratie, dass die Bürger gut informiert sind über die politischen Institutionen, die sie vertreten.“

Einigung auf Vorschlag zum Emissionshandel/ Flugverkehr wird stärker zum Klimaschutz beitragen müssen


Die EU Institutionen haben sich am späten Mittwochabend auf Änderungsanträge zur ETS Richtlinie geeinigt. Der Hauptzweck des Kommissionsvorschlags, der mit weitreichenden Änderungen angenommen wurde, ist die stärkere die Einbindung des Flugverkehrs in die Klimaschutzpolitik. Parlament, Rat und Kommission haben allerdings auch die Gelegenheit genutzt sich auf einen harten Brexit vorzubereiten und die Richtlinie dafür anzupassen, sollte es zu keiner klaren Einigung mit der britischen Regierung kommen. „Wir hoffen sehr, dass wir mit der britischen Regierung eine gute Einigung erreichen. Insbesondere im Bereich der Klima- und Energiepolitik wäre es das Beste, wenn sich Großbritannien weiterhin an der EU-Politik beteiligt. Ich begrüße, dass sich die britische Industrie für diese Lösung ausspricht, jedoch könnten Hardliner in London solch eine Einigung unmöglich machen. Aus diesem Grund sind wir gezwungen uns auf einen harten Brexit vorzubereiten, denn wir müssen die Umwelt und die Wettbewerbsfähigkeit der EU 27 schützen“, so Peter Liese, der umweltpolitische Sprecher der größten Fraktion (EVP-Christdemokraten) im Europäischen Parlament. Die Kommission wird dazu befähigt sein die britischen Zertifikate zu kennzeichnen und im Fall eines harten Brexits für ungültig zu erklären.

Befürchtung Menschen und der Tierhalter ernst nehmen / Regionen sollen selber für Erhaltungsstand entscheiden dürfen

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat gefordert, dass die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten konkrete Maßnahmen beschließen sollen, um die Probleme mit der steigenden Population der Wölfe in bestimmten ländlichen Regionen zu lösen. Darauf machte Peter Liese aufmerksam. „Auch in Südwestfalen nimmt die Diskussion um den Wolf an Fahrt auf. Wir müssen die Bedenken der Menschen ernst nehmen und deshalb brauchen wir klare Regeln, wie mit den Wölfen in besiedelten Gebieten umgegangen werden soll, insbesondere natürlich wenn Schäden entstanden sind.“

Liese erläuterte, dass der Wolf nach europäischem Recht streng geschützt sei, es aber schon heute für bestimmte Situationen Ausnahmeregelungen vom diesem hohen Schutz gebe, die die Mitgliedstaaten nutzen können. „In Deutschland sind dafür die Bundesländer zuständig, so dass wir gegebenenfalls sechzehn unterschiedliche Auslegungen des geltenden Rechts haben. Meiner Meinung nach brauchen wir klare und verständliche Regeln, wann und unter welchen Umständen der Wolf auch notfalls geschossen werden darf, so er denn eine Gefahr für die Nutztiere oder gar den Menschen darstellt.