EU auf der Seite der ehrlichen Steuerzahler / Apple und Amazon müssen nachzahlen / Kein unfairer Steuerwettbewerb in Europa

Die EU-Kommission besteht darauf, dass Irland 13 Milliarden Euro Steuern vom US-Konzern Apple eintreibt und klagt deshalb nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Irland weigert sich bis heute, die bereits im vergangenen Jahr als unzulässig eingestufte Beihilfe von dem Unternehmen zurückzufordern. Peter Liese begrüßte diese Entscheidung ausdrücklich. „Die Kommission handelt hier vorbildlich, in dem sie Irland vor dem EuGH verklagt und damit daran erinnert, dass die Eintreibung von Steuerforderungen gegenüber Unternehmen keine Kann-Bestimmung im EU-Recht ist. Die Beihilfeentscheidungen der Kommission sind bindend und daran muss sich jeder halten. Andernfalls kommen wir zu einem Subventionswettlauf bei dem niemand gewinnen kann“, so Liese.

Unabhängig vom Urteil ist politische Lösung notwendig / Die besten Abiturienten sind nicht automatisch die besten Ärzte

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt aktuell die Frage, ob der Numerus Clausus (NC) im Medizinstudium mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Wer in Deutschland kein hervorragendes Abitur hat, hat kaum Chancen auf einen Studienplatz in Medizin. Wer mit Sicherheit einen Studienplatz bekommen will, braucht aktuell in 14 der 16 Bundesländer die Abschlussnote 1,0. Peter Liese mahnt daher eine politische Reform der Studienplatzvergabe an. „Unabhängig vom dem was das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache entscheidet, brauchen wir dringend eine politische Lösung. Wir müssen die Studienplatzvergabe an die Lebenswirklichkeit der Menschen anpassen und dafür Sorge tragen, dass nicht nur die schulisch Besten eine Chance auf einen Studienplatz haben“, so der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-Christdemokraten).

Die besten Abiturienten seien nicht automatisch die besten Ärzte. „Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Medizinstudenten mit einem 1,0 Schnitt nicht automatisch auch die besten Ärzte, und schon gar nicht die besten Landärzte sind, die wir aber dringend benötigen. Wir müssen daher auch andere Wege finden, die Studienplatzvergabe zu regeln.“ Der Europaabgeordnete und Arzt wies in diesem Zusammenhang auf andere Modelle, wie beispielsweise die sogenannte Landarztquote hin, wonach ein gewisser Prozentsatz der Studienplätze an Bewerber vergeben wird, die sich verpflichten, später auf dem Land zu arbeiten. „So können wir auch das Problem des Landarztmangels angehen“, zeigte sich Liese überzeugt. „Auch andere Modelle sind denkbar, wie etwa die Anrechnung von einer Berufsausbildung in einem medizinischen Beruf, wie etwa als Krankenpfleger oder eine stärkere Fokussierung auf soziale Kompetenzen, die für den Arztberuf dringend erforderlich ist,“ so Liese.

50 Milliarden Euro Schaden durch Mehrwertsteuerbetrug


Das Europäische Parlament hat diese Woche die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft beschlossen. Die neue Behörde soll Straftaten ermitteln, die zum Nachteil finanzieller Interessen der EU sind. Dabei geht es vor allem um den Missbrauch von EU-Geldern und den grenzübergreifenden Umsatzsteuerbetrug. 20 von 28 Mitgliedstaaten beteiligen sich ab 2020 an der Europäischen Staatsanwaltschaft. Darauf machte Peter Liese aufmerksam.

„Durch den Beschluss wird erstmals eine EU-Behörde geschaffen, die strafrechtliche Ermittlungen in den Mitgliedstaaten führen darf. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität in Europa. Schätzungen zufolge entstehen den Mitgliedstaaten insbesondere durch Mehrwertsteuerbetrug Schäden in Höhe von jährlich rund 50 Milliarden Euro. Es ist gut, dass wir durch die europäische Staatsanwaltschaft hier gemeinsam und effektiver gegen diese Betrüger vorgehen können. Die Menschen die hart für ihr Geld arbeiten und Steuern zahlen haben ein Recht darauf, das Betrug bestmöglich bekämpft wird.“

Die Kosten für die Behörde mit 115 Mitarbeitern werden auf jährlich 21 Millionen Euro beziffert. „Ein eindeutiger Mehrwert für die Steuerzahler und gut angelegtes Geld.“ . Auch wenn sich nicht alle Mitgliedstaaten beteiligen zeige die neue Behörde, dass Europa auch in schwierigen Zeiten handlungsfähig sei, so Liese.

Keine Verhandlungen über zukünftige Beziehung / Offene Fragen müssen erst geklärt sein

Die Ergebnisse der bisherigen Verhandlungsrunden zwischen EU und Vereinigtem Königreich sind bezüglich der Hauptziele der EU nicht ausreichend, um über die zukünftigen Beziehungen zu verhandeln. Dies hat das Europäische Parlament am Dienstag mit deutlicher Mehrheit in einer Resolution beschlossen. Die Mitgliedstaaten sollen daher offiziell feststellen, dass es keine ausreichenden Fortschritte in Bezug auf die drei Hauptziele der EU – Wahrung der Rechte der Bürger der EU und des Vereinigten Königreichs, Klärung der finanziellen Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs und Lösung der Grenzfrage zwischen der Republik Irland und Nordirland – erzielt wurden.


Peter Liese erklärte dazu: „Es gibt aus unserer Sicht damit keine Chance, in die zweite Phase der Verhandlungen um die zukünftigen Beziehungen zwischen EU und dem Vereinigten Königreich einzutreten, so wie es Premierministerin May gerne hätte. Wir halten uns an den vereinbarten Zeitplan und wollen erst die grundlegenden Fragen des Trennungsabkommen geklärt haben, bevor wir die zukünftigen Beziehungen verhandeln. Auf die innenpolitischen Probleme im Vereinigten Königreich können wir dabei keine Rücksicht nehmen. Meiner Meinung nach wird den Brexit-Verantwortlichen auf der Insel mehr und mehr klar, in welche missliche Lage sie ihr Land und ihre Bürger gebracht haben. Es liegt jetzt an ihnen den Briten reinen Wein einzuschenken und den Bürgern zu erklären, dass nicht alles so rosig werden kann, wie es im Brexit-Wahlkampf großmündig versprochen wurde.“