Peter Liese: Europäisches Parlament verbessert Vorschlag der Kommission dramatisch / Entlastung für Landwirtschaft / Raum zum Atmen für Unternehmen auf dem Weg zur Klimaneutralität

„Das Europäische Parlament hat den Vorschlag der Europäischen Kommission dramatisch verbessert“, dies erklärte der umweltpolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP, Christdemokraten) angesichts der Plenarabstimmung zur Industrieemissionsrichtlinie am Dienstag in Straßburg. „Es ist uns gelungen, zusätzliche Belastungen für die Landwirtschaft zu vermeiden. Es bleibt bei den bisherigen Schwellenwerten. Insbesondere wird Rinderzucht nicht unter die Industrieemissionsrichtlinie gefasst. Rinder werden in der Regel in offenen Ställen gehalten. Das kann man mit Industriebetrieben überhaupt nicht vergleichen. Noch wichtiger ist, dass es uns gelungen ist, einen Antrag zur Wirtschaftstransformation durchzubringen. Es ist wichtig, dass die Unternehmen, die sich auf den Weg zur Klimaneutralität machen, nicht mit zusätzlichen Auflagen belastet werden. Wenn eine Anlage sowieso stillgelegt wird, weil eine klimaneutrale Produktion zum Beispiel bei einem Stahlwerk aufgebaut wird, sollte die Situation des Unternehmens nicht noch einmal mit zusätzlichen Auflagen ein Jahr vor Schließung der Anlage erschwert werden.“

Hintergrund:
Die Industrieemissionsrichtlinie (IED) ist das wichtigste EU-Instrument zur Regelung von Schadstoffemissionen aus Industrieanlagen. Etwa 52.000 Anlagen, die unter die Richtlinie fallen, müssen mit einer (von den Behörden der Mitgliedstaaten erteilten) Genehmigung betrieben werden, die die gesamte Umweltleistung der Anlage berücksichtigt. Dies betrifft die Emissionen in Luft, Wasser und Boden, Abfall, die Verwendung von Rohstoffen, die Energieeffizienz, die Lärmbelastung, die Unfallverhütung und die Sanierung des Standorts nach der Stilllegung. Die Grenzwerte werden in Konsultation mit der betroffenen Industrie festgelegt. Mit der Überarbeitung wollte die Kommission in erster Linie erreichen, dass die Grenzwerte nun ambitionierter festgesetzt werden und sich tatsächlich an den best verfügbaren Techniken ("BVT"), also den emissionsärmsten Anlagen orientieren.