Europäische Kommission veröffentlicht angepasste Leitlinien zur öffentlichen Auftragsvergabe / Peter Liese: wichtiger Schritt zur Entlastung der Kommunen

Die Europäische Kommission hat Leitlinien für die öffentliche Auftragsvergabe in der Flüchtlingshilfe veröffentlicht. Die menschenwürdige und schnelle Unterbringung von Flüchtlingen sowie die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sollen Vorrang haben. Darauf macht Peter Liese aufmerksam. Er begrüßt die neuen und unbürokratischen Leitlinien der Kommission zum Vergaberecht. "Die öffentlichen Auftraggeber können und sollen nun im Einzelfall selbst entscheiden, welches Verfahren für die Vergabe eines Bau-, Versorgungs- oder Dienstleistungsauftrages verwendet wird. Für einzelne Projekte oberhalb der in der Vergaberichtlinie genannten Schwellenwerte, die in der Regel ausgeschrieben werden müssen, kann auch ein beschleunigtes nicht-offenes Verfahren durchgeführt werden", erläutert der heimische Abgeordnete.

Bewerbungsphase für Masterstudiengänge am College of Europe 2016/2017 begonnen − läuft bis zum 20.01.2016

Durch die Flüchtlingskrise stellt sich die Frage nach der Einheit Europas drängender denn je –das Jahr 2015 ist ein Jahr voller europapolitischer Herausforderungen. Auch am College of Europe in Brügge und Natolin werden diese Themen und mögliche Lösungsansätze diskutiert: Jährlich erleben und studieren 450 Hochschulabsolventen aus der ganzen Welt Europa hautnah. Peter Liese macht daher auf das jetzt europaweit startende Bewerbungsverfahren für das Studienjahr 2016/2017 aufmerksam. In Deutschland, wo rund 35 Studienplätze und Stipendien vergeben werden können, führt die Europäische Bewegung Deutschland e.V. das Auswahlverfahren durch.

Als Preise winken unter anderem Interrailpässe für die Benelux-Staaten / Frist Ende Dezember

Noch bis Ende Dezember haben EU-Bürgerinnen und -Bürger aus allen Mitgliedsstaaten die Chance, ihr Wissen über europäische Integration und Europapolitik unter Beweis zu stellen und dabei attraktive Preise zu gewinnen. Das Europa Quiz wird durchgeführt von der EU-Kommission, des Europaparlaments, sowie der luxemburgischen Ratspräsidentschaft, die momentan die Geschäfte des sogenannten Ministerrates führt. Täglich werden Fragen zur EU-Geschichte, europäischen Persönlichkeiten, EU-Organen und "Europa heute" gestellt. Diese können sowohl einzeln als auch blockweise wöchentlich abgerufen werden. Pro richtig beantwortete Frage erhält man 10 Punkte, Extra-Fragen oder das Werben neuer Teilnehmer bringen Bonuspunkte.

Deutschland hat damit in Europa keine Extremposition eingenommen

 
"Die Entscheidung des Deutschen Bundestags zum Verbot der gewerbsmäßigen Beihilfe zum Selbstmord ist ein guter Kompromiss", betonte Dr. Peter Liese. "Ich glaube es ist sehr wichtig, dass Beihilfe zum Selbstmord nicht als Lösung der Probleme sterbenskranker Menschen wahrgenommen wird. Daher darf sie wirklich nur im absoluten Ausnahmefall straffrei sein. Jede Form von Regelmäßigkeit muss verhindert werden. Mit dieser Position hat Deutschland in der Europäischen Union überhaupt keine Extremposition eingenommen. Länder die die Tötung auf Verlangen erlauben, sind in der absoluten Minderheit. Viele Länder wie zum Beispiel Österreich haben strengere Vorschriften als diejenigen, die jetzt in Deutschland beschlossen wurden. Die aktuelle Regelung in Österreich entspricht zum Beispiel derjenigen, die der "Sauerländer" Abgeordnete Sensburg vorgeschlagen hatte und auch dafür kann man gute Gründe finden. Persönlich glaube ich aber, dass man Angehörigen und Ärzten, die in einem engen Betreuungsverhältnis zu dem Sterbenden stehen, in Ausnahmefällen die Beihilfe zum Selbstmord erlauben kann", so Liese.